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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Fälligkeit der Rechnung

Die Bezeichnung des Zahnes anhand des FDI-Zahnschemas entspricht den Anforderungen der GOZ. Die Verjährung der Forderungen eines Zahnarztes beginnt mit der Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Halle  | Aktenzeichen: 1 S 21/16  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


3,5 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 3,5 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 5 U 161/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


4 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 4 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 5 U 168/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Auskunftspflicht der Patienten gegenüber ihrer privaten Krankenversicherung

Das Recht zur Prüfung der Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung rechtfertigt keine ausufernden Rückfragen, die der Versicherungsnehmer als Laie nicht beantworten kann oder die für die Prüfung des konkreten Falls irrelevant sind.…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 9 O 236/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Mindestgebühren bei der GOZ dürfen nicht unterschritten werden

Bei einer Werbung für die professionelle Zahnreinigung (PZR) dürfen die Mindestgebühren der GOZ (1,0facher Satz) nicht unterschritten werden.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Frankfurt am Main  | Aktenzeichen: 2-06 O 45/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Revision einer Wurzelfüllung und Materialkosten

Die Revision einer vorhandenen Wurzelfüllung ist analog berechenbar. Die für die Wurzelbehandlung verwendeten Einmalwerkzeuge sind gesondert berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bad Homburg  | Aktenzeichen: 2 C 2200/14 (29)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft zwischen Rechtsanwalt, Arzt und Apotheker

Der Bundesgerichtshof hält das Verbot für Anwälte, sich mit Ärzten oder Apothekern in einer gemeinsamen Sozietät zusammenzuschließen, für verfassungswidrig.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: II ZB 7/11  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten


Unbrauchbarkeit eines Langzeitprovisoriums

Wird ein Langzeitprovisorium zumindest kurzzeitig genutzt, ist es nicht von Anfang an unbrauchbar. Eine spätere Unbrauchbarkeit führt dann nicht zu einem Honorarverlust des Zahnarztes.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) München I  | Aktenzeichen: 10 O 16568/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Anatomische Abformung mit individuellem Löffel kann analog berechnungsfähig sein

Liegen die in der Gebühren-Nummer 5170 GOZ genannten Kriterien nicht vor, kommt eine direkte Berechnung der Gebühren-Nummer nicht in Betracht. Die anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist in diesen Fällen analog berechnungsfähig.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Pirmasens  | Aktenzeichen: 5 C 444/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Nachbearbeitung von Invisalignschienen

Die Nachbearbeitung von Thermoplast-Schienen (Invisalign) ist nicht im Leistungsinhalt der Gebühren-Nummern 6030 und 6080 erfasst und daher gesondert berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Nürnberg  | Aktenzeichen: 31 C 427/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren

Erstellt von: Andrea Mader, 16.11.2018

Aktualisiert von: Claudia Richter, 08.12.2021