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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Verwendung eines farblichen Praxislogos

Die graphische oder farbliche Gestaltung des Briefbogens ist Ausdruck der Präsentation der Zahnarztpraxis. Es ist deshalb berufsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis unter Verwendung eines farblichen Logos auf…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) München  | Aktenzeichen: 6 U 1845/98  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Berichterstattung eines Nachrichtenmagazins über empfehlenswerte Ärzte

Ist es ersichtlich, dass es wesentliches Ziel einer publizierten Ärzteliste ist, ratsuchende Patienten zu informieren, ist eine Berichtserstattung eines Nachrichtenmagazins über empfehlenswerte Ärzte zulässig.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) München  | Aktenzeichen: 29 U 3251/98/Vorinstanz: 9 HKO 20738/97  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Hinweis auf Behandlungsspektrum der eigenen Praxis durch Wartezimmer-TV

Bietet ein Arzt in seinen Praxisräumen ein sogenanntes Wartezimmer TV an, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich unbedenklich, solange dort Hinweise zum Behandlungsspektrum und der Organisation der eigenen Praxis erfolgen. Darüber hinaus gehende…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Münster  | Aktenzeichen: 6 K 3821/97  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Wettbewerbswidrige Förderung fremden Wettbewerbs durch Veröffentlichung einer Bestenliste der Mediziner - Die Besten I

Liegen keine sachlichen Beurteilungskriterien für eine Bezeichnung namentlich genannter Ärzte als "Die besten Ärzte Deutschlands" in einer redaktionellen Berichterstattung vor, liegt eine sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs vor.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 196/94  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Praxisbezeichnung als Einzelpraxis als „Zahnärzte- oder Ärztehaus"

Die Bezeichnung „Ärztehaus", insbesondere in der Größe 1 m x 2 m, entfaltet eine Suggestiv- und Sogwirkung und stellt deshalb einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil dar.

(Hinweis: Ob der relevante Verkehr unter einem „Ärztehaus" ein Haus versteht, in…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Cottbus  | Aktenzeichen: 3 O 154/96  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit einem Hol- und Bringservice für Zahnersatz aus Pflege- und Altenheimen zur Reinigung in der Praxis

Unterhält ein Pathologe einen Botendienst zwischen Krankenhäusern oder Ärzten und seinem Labor, ist dies nicht wettbewerbswidrig, selbst dann, wenn der Botendienst über eine große Entfernung und/oder für die Auftraggeber unentgeltlich betrieben wird.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 114/93  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Trikotwerbung (hier durch Apotheker)

Sachangemessene und informationsgerechte Trikotwerbung ist zulässig.

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  | Aktenzeichen: 1 BvR 744/88/Vorinstanzen:a) Urteil des Landesberufsgerichts für Apotheker in Karlsruhe vom 24.02.1988 - LBG 4/87 - // - b) Urteil des Bezirksberufsgerichts für Apotheker in Karlsruhe vom 14.11.1986 - BBG 5/86  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Vernissagen/Kunstaustellungen für Patienten

Werden Patienten zu kulturellen Veranstaltungen in der Praxis, wie beispielsweise Vernissagen oder Kunstaustellungen, eingeladen, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich nicht zu beanstanden.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 2/90  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation

Erstellt von: Andrea Mader, 16.11.2018

Aktualisiert von: Claudia Richter, 08.12.2021