FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Besitzer eines eHBA/ eZahnarztausweis erhalten eine Refinanzierungspauschale in Höhe von 233 Euro. Mit dieser Pauschale unterstützt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Einführung des eHBA/ eZahnarztausweis. Damit wird dieser also nur zu einem Teil refinanziert. Die Abwicklung der Refinanzierung erfolgt wie bei den anderen Komponenten der TI über die zuständige KZV BW. Beachten Sie bitte, dass die Beantragung der Pauschalen (KZV-Abhängig) erst nach der Freischaltung Ihres eHBA /eZahnarztausweis möglich ist. Zudem können zwischen der Freischaltung des eHBA/eZahnarztausweis und der Möglichkeit zur Refinanzierung einige Tage vergehen. Die Zustimmung zur Datenweitergabe an die KZV innerhalb des Antragsprozesses beschleunigt den Vorgang.
Der Anspruch auf die gem. § 3 Anlage 11a BMV-Z festgelegte Pauschale in Höhe von 233,- EUR haben Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte gem. § 32b ZV-Z unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang. Unter diese Regelung fallen Assistenten nicht, so dass diese keine Refinanzierung bekommen.
Für doppelt approbierte Ärzte/Zahnärzte, die zahnärztlich tätig sind (MKGs) erfolgt die Refinanzierung eines eHBA/ eArztausweises ebenfalls über die KZV.
Für reine Privatzahnärzte ist keine Refinanzierung vorgesehen.