FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Besondere Mitgliedergruppen und der eHBA/eZahnarztausweis
eZahnarztausweis
eArztausweis
Grundsätzlich dürfen sie zwei eHBAs besitzen/beantragen. Wenn der Antragsteller nur einen eHBA beantragen möchte, empfehlen wir den eArztausweis bei der zuständigen Ärztekammern zu bestellen. Diese haben etwas mehr Rechte, z.B. dürfen sie auf Informationen zur Organspende oder Patientenverfügung zugreifen.
Die Refinanzierung des eHBA/ eArztausweises erfolgt in diesem Fall trotzdem über die jeweilige KZV.