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Vernissagen/Kunstaustellungen für Patienten

Werden Patienten zu kulturellen Veranstaltungen in der Praxis, wie beispielsweise Vernissagen oder Kunstaustellungen, eingeladen, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich nicht zu beanstanden.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 2/90  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024