Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Der Begriff „in Adhäsivtechnik“ (Gebühren-Nummer 2080 GOZ) umfasst das Kondidionieren sowie das Kleben (Primen und Bonden). Da die Gebühren-Nummer 2197 das Konditionieren ebenfalls erfasst, verstöße eine Nebeneinanderberechnung der Gebühren-Nummern…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 9 C 1059/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ sind bloße Rechtsauffassungen des Dienstherren und binden die Gerichte nicht.

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen  | Aktenzeichen: 1 A 1660/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets; Berufungsurteil zu RO 8 K 14.1888, VG Regensburg

Bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik sind neben Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 6100 auch Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof  | Aktenzeichen: 14 BV 15.527/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Fälligkeit der Rechnung

Die Bezeichnung des Zahnes anhand des FDI-Zahnschemas entspricht den Anforderungen der GOZ. Die Verjährung der Forderungen eines Zahnarztes beginnt mit der Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Halle  | Aktenzeichen: 1 S 21/16  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


3,5 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 3,5 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 5 U 161/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


4 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 4 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 5 U 168/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Auskunftspflicht der Patienten gegenüber ihrer privaten Krankenversicherung

Das Recht zur Prüfung der Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung rechtfertigt keine ausufernden Rückfragen, die der Versicherungsnehmer als Laie nicht beantworten kann oder die für die Prüfung des konkreten Falls irrelevant sind.…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 9 O 236/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Mindestgebühren bei der GOZ dürfen nicht unterschritten werden

Bei einer Werbung für die professionelle Zahnreinigung (PZR) dürfen die Mindestgebühren der GOZ (1,0facher Satz) nicht unterschritten werden.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Frankfurt am Main  | Aktenzeichen: 2-06 O 45/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Revision einer Wurzelfüllung und Materialkosten

Die Revision einer vorhandenen Wurzelfüllung ist analog berechenbar. Die für die Wurzelbehandlung verwendeten Einmalwerkzeuge sind gesondert berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bad Homburg  | Aktenzeichen: 2 C 2200/14 (29)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft zwischen Rechtsanwalt, Arzt und Apotheker

Der Bundesgerichtshof hält das Verbot für Anwälte, sich mit Ärzten oder Apothekern in einer gemeinsamen Sozietät zusammenzuschließen, für verfassungswidrig.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: II ZB 7/11  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten