FAQ Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschutz
Schwangerschaft, Mutterschutz
Schwangerschaft
Mutterschutz
Mutterschaftsgeld
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (Schutzfrist: sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung) teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Das Gehalt erhält der Arbeitgeber über die U2 Umlage von der Krankenkasse der Mitarbeiterin erstattet.
Innerhalb der Schutzfrist erhält die Schwangere, die gesetzlich krankenversichert ist, Mutterschaftsgeld. Auch hier erhält der Arbeitgeber das Gehalt über die U2 Umlage von der Krankenkasse der Mitarbeiterin erstattet.