FAQ Arbeitsrecht
Sonstiges
Bestrebungen in Zahnarztpraxen beispielsweise Dentalhygieniker oder Zahnärzte als freie Mitarbeiter zu beschäftigen und dadurch Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, sind äußerst problematisch. Die Mitarbeiter sind in den Praxisablauf sowohl örtlich als auch zeitlich automatisch eingebunden und werden daher regelmäßig als Angestellte im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens der Rentenversicherung eingestuft.
Hinweis: Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen stellt eine Straftat dar.