FAQ Arbeitsrecht
Elternzeit
Elterngeld kann nach Geburt des Kindes bei der L-Bank beantragt werden. Sie können Elterngeld erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen, nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 h pro Woche) ausüben.
Eltern mit einem vor der Geburt höheren Nettoeinkommen als 2.770 Euro erhalten maximal 1.800 Euro Elterngeld. Zusätzliches Einkommen wird nicht durch Elterngeld ersetzt.
Bis zum 31. März 2024 erhielten Paare und getrennt Erziehende mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 300.000 Euro sowie Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 250.000 Euro kein Elterngeld. Seit dem 1. April 2024 beträgt die Grenze für Paare und Alleinerziehende einheitlich 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, ab dem 1. April 2025 dann 175.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Neuregelungen beim Elterngeld finden Sie hier.
In Baden-Württemberg ist zentrale Elterngeldstelle die L-Bank.