FAQ Arbeitsrecht
Sonstiges
Handelt es sich um Schutzkleidung, so hat der Arbeitgeber diese zu stellen. Bei einheitlichen Hosen und T-Shirts für das Praxisteam handelt es sich nicht um eine solche Schutzkleidung. Im Regelfall wird der Arbeitgeber ein Interesse an einem einheitlichen Erscheinungsbild haben und auch die Kosten hierfür tragen. Möglich ist es aber durchaus, dass im Arbeitsvertrag eine Kostentragung durch die Mitarbeiter vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung ist wirksam, solange sie nicht in einem krassen Missverhältnis zum Verdienst steht.