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Es liegen 648 Ergebnisse für " " vor.


Trepanation eines Zahnes als selbstständige Leistung

Die Gebühren-Nummer 2390 GOZ definiert die Trepanation nicht als „alleinige“ Leistung, sondern lediglich als selbstständige Leistung. Sie ist daher neben den Gebühren-Nummern 2410, 2430 und 2440 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 12 K 434/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Trepanation ist eine selbstständige Leistung

Die Trepanation eines Zahns (Geb.-Nr. 2390 GOZ) ist als selbstständige Leistung neben den Geb.-Nrn. 2410 GOZ (Wurzelkanalaufbereitung) und 2440 GOZ (Wurzelkanalfüllung) berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 6 K 4261/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Werbung für ein deutschlandweit einziges Zahngesundheits“voll“programm, bei dem nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden

Die Werbung für ein als deutschlandweit "einziges Vollprogramm", bei dem der Patient umfangreiche Leistungen zur Zahnvorsorge (PZR, Kinderprophylaxe), Zahnerhaltung (Kunststofffüllungen), für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und für Implantate…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: I-4 U 64/13/Vorinstanz: Am 10. April 2013 verkündetes Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Einbeziehung von Preis- und Leistungsverzeichnissen in den Versicherungsvertrag

Preis- und Leistungsverzeichnisse von Kostenerstattern können nur dann Grundlage der Erstattungsentscheidung sein, wenn sie wirksam zum Bestandteil des Versicherungsvertrages gemacht wurden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Hamburg  | Aktenzeichen: 18b C 196/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Umfang des Behandlungsvertrags: Konkremententfernung im subgingivalen Bereich nicht PZR

Wird neben einer im Behandlungsvertrag vereinbarten professionellen Zahnreinigung vom Zahnarzt eine parodontalchirurgische Therapie (Entfernung der subgingivalen Konkremente – Geb.-Nr. 4070 GOZ (100 Punkte) bzw. Geb.-Nr. 4075 GOZ (130 Punkte)…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Oldenburg  | Aktenzeichen: 7 C 7199/12 (X)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Werbung mit Pauschalpreisen für zahnärztliche Leistungen und Unterschreitung des Mindestsatzes der GOZ

Werbungen mit Pauschalpreisvereinbarungen sind, obwohl Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem über eine von der GOZ abweichenden Gebührenhöhe grundsätzlich zulässig sind, rechtswidrig, weil die Vereinbarung einer abweichenden…

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 | Gericht:  Kammergericht (KG) Berlin  | Aktenzeichen: 5 U 88/12/Vor- und weitere Instanzen: Urteil LG Berlin 52. ZK, 28.06.2012, Az: 52 O 231/11/Urteil BGH 1. ZS, 21.05.2015, Az: I ZR 183/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern (hier:Implantate/Kronen)

Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern von Implantaten und Kronen kann zulässig sein, wenn die medizinische Behandlung indiziert gewesen ist und auch sonst keine anstößige Darstellung in den Bildern zu erkennen ist.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Celle  | Aktenzeichen: 13 U 160/12/Vorinstanz: LG Verden, Az. 9 O 66/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Werbung eines Zahnarztes mit vorher-nachher-Bildern

Die Werbung eines Zahnarztes mit Lichtbildern einer Patientin vor und nach einer umfassende Gebisssanierung ist weder nach § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG noch nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HWG in der Fassung vom 19. Oktober 2012 verboten, wenn für die…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Celle  | Aktenzeichen: 13 U 160/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten

Zulässige Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten müssen wissenschaftlich

belegt sein.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Ulm  | Aktenzeichen: 10 O 35/13 KfH  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Führen der Bezeichnung Kinderzahnarzt

Ein Zahnarzt darf sich nur dann als "Kinderzahnarzt" bezeichnen, wenn er die Voraussetzungen für die Angaben eines Tätigkeitsschwerpunkts "Kinderheilkunde" erfüllt.

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 3 B 62/12  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie:  Praxisführung , Berufliche Kommunikation

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024