Werbung für ein deutschlandweit einziges Zahngesundheits“voll“programm, bei dem nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden
| Gericht:
Oberlandesgericht (OLG)
Hamm
| Aktenzeichen: I-4 U 64/13/Vorinstanz: Am 10. April 2013 verkündetes Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert
| Entscheidung:
Urteil
Kategorie:
Berufliche Kommunikation