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Es liegen 656 Ergebnisse für " " vor.


Rückstellung für Honorarrückforderungen

Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden…

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 | Gericht:  Bundesfinanzhof (BFH) München  | Aktenzeichen: VIII R 13/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Sonstiges


Werbung mit kostenloser Zweitbegutachtung (hier: Schilddrüsenerkrankung)

Bei beworbenen "kostenlosen Zweitbegutachtung" handelt es sich um das unzulässige und nicht zu rechtfertigende Anbieten oder Gewähren einer Leistung nach § 7 Abs. 1 HWG.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 312 O 19/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bayreuth  | Aktenzeichen: 103 C 762/14 - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Zulässigkeit von Ärztebewertungsportalen

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes wiegt nach Auffassung des Gerichts nicht schwerer als das Recht auf Kommunikationsfreiheit. Der Arzt ist den Gefahren eines Bewertungsportals nicht schutzlos ausgeliefert und kann zumindest…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: VI ZR 358/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Schadenersatzrecht


Unverhältnismäßigkeit der Abfärbetheorie

Das Gericht hat entschieden, dass die Abfärbetheorie unverhältnismäßig ist, wenn die gewerbliche Tätigkeit lediglich einen äußerst geringen Umfang hat. Sofern die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % des Gesamtnettoumsatzerlöses der…

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 | Gericht:  Bundesfinanzhof (BFH) München  | Aktenzeichen: VIII R 6/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Sonstiges


Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ oder „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“

Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bochum  | Aktenzeichen: I-14 0 117/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 stellt einen Mehraufwand – also einen Zuschlag – dar und ist neben jeder adhäsiv befestigungsfähigen Grundleistung gesondert abrechenbar und nicht in der Grundleistung bereits enthalten. Die adhäsive…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bonn  | Aktenzeichen: 116 C 148/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets; LG Hildesheim

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 ist neben der Geb.-Nr. 6100 berechenbar. Bei Kompositfüllungen ist die adhäsive Befestigung dagegen Leistungsbestandteil.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hildesheim  | Aktenzeichen: 1 S 15/14 - Berufungsurteil zu AG Hildesheim 81 C 91/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Werbung mit Gutschein für einen 50-Euro-Nachlass auf den Eigenanteil des Patienten für Zahnersatz

Eine Werbung mit einem Preisnachlass auf den Eigenanteil des Patienten ist unzulässig, da bereits nicht eindeutig erkannt werden kann, ob sich die Werbung an gesetzlich Versicherte oder privat versicherte Patienten oder an beide Patientengruppen…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Itzehoe  | Aktenzeichen: 5 O 144/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung angestellter Ärzte

Selbständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige…

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 | Gericht:  Bundesfinanzhof (BFH)  | Aktenzeichen: VIII R 41/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024