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Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Saarbrücken

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Saarbrücken  | Aktenzeichen: 5 C 85/14 (03)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Umfang des Versicherungsvertrags

Hilfs- und Heilmittel beschränken in der Regel den Versicherungsvertrag nicht auf bestimmte Behandlungsmethoden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Köln  | Aktenzeichen: 118 C 159/14  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie:  Gebühren


Weiterbildungseignung bei mangelnder Zeitplanung

Die Klägerin, die nur in geringem Umfang ärztlich tätig ist, begehrt die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis im Fach Sozialmedizin. Das Gericht stellt fest, dass es keine Frage der persönlichen Eignung sei, ob ein Arzt nach seiner derzeitigen…

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 9 S 1348/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Bemessungskriterien müssen patientenbezogen sein

Nach § 5 Abs. 2 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien (Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Hannover  | Aktenzeichen: A 8167/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 33 C 10350/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Hannover  | Aktenzeichen: 13 A 8004/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Werbung mit Magnetfeldtherapie und Softlasertherapie bei nicht wissenschaftlich nachgewiesener Wirkung

Eine Werbung mit einer wissenschaftlich nicht gesicherten Therapie ist irreführend und daher unzulässig.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Dortmund  | Aktenzeichen: 25 O 124/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Werbung eines Arztes für Behandlungen mit der Magnetfeldtherapie und Softlasertherapie

Erweckt ein Arzt bei seiner Werbung für Behandlung mit der Magnetfeldtherapie und Softlasertherapie den Eindruck, dass diese eine therapeutische Wirkung haben, so verstößt er gegen die §§ 3 Satz 2 Nr. 1 HWG, 4 Nr. 11 UWG, 3 UWG, 5 Abs 1, Abs. 2 UWG,…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Dortmund  | Aktenzeichen: 25 O 124/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Werbung für Behandlungen mit der Magnetfeldtherapie und Softlasertherapie

Erweckt ein Arzt bei seiner Werbung für Behandlung mit der Magnetfeldtherapie und Softlasertherapie den Eindruck, dass diese eine therapeutische Wirkung haben, so verstößt er gegen die §§ 3 Satz 2 Nr. 1 HWG, 4 Nr. 11 UWG, 3 UWG, 5 Abs 1, Abs. 2 UWG,…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Dortmund  | Aktenzeichen: 25 O 124/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Kompositaufbauten analog berechnungsfähig

Dentinadhäsiv befestigte mehrfach geschichtete Kompositaufbauten sind gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Charlottenburg  | Aktenzeichen: 205 C 13/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024