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Es liegen 648 Ergebnisse für " " vor.


Werbung mit elektrischen Zahnbürsten durch Flyer

Dadurch, dass der Zahnarzt, die Flyer in seinen Praxisräumen auslegt bzw. dies erlaubt, gestattet er nicht automatisch die Verwendung seiner Berufsbezeichnung für gewerbliche Zwecke. Der Flyer verwendet die Berufsbezeichnung des Zahnarztes nicht…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamburg  | Aktenzeichen: 3 W 17/20  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten , Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Jameda - Löschung des Profils einer Ärztin

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage einer Ärztin gegen jameda, auf Löschung ihres Profils ab.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt  | Aktenzeichen: 16 U 218/18  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Zahnarzthaftung - CMD Behandlungsfehler

Ein Zahnarzt verstößt gegen fachzahnärztlichen Behandlungsstandard, wenn er eine endgültige Eingliederung einer Versorgung vornimmt, ohne den Patienten zuvor auf Anzeichen einer beginnenden CMD zu untersuchen, obwohl solche Anzeichen vorhanden sind.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 5 U 64/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Schadenersatzrecht , Gebühren , Sonstiges


Aufklärung über unterschiedliche Präparationsmethoden

Der Behandler muss über die Präparationsart für die Versorgung mit Kronen nicht aufklären.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 7 U 118/18  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Das Gericht befasst sich mit der Frage, ob eine sachgrundlose Befristung möglich ist, wenn die Vorbeschäftigung der Arbeitnehmerin 15 Jahre zurückliegt.

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 | Gericht:  Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 4 Sa 44/19  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Arbeitsrecht


Irreführende Werbung beim Notdienst

Wirbt eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis auf einer Internetseite für einen eigenen Notdienst und vermittelt dabei den Eindruck, es handle sich um einen von der kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst, so ist dies irreführend.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 6 U 140/19  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als "Zahnspezialisten"

Das OLG München entschied durch Urteil, dass die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als "Zahnspezialisten" ist nicht irreführend ist. Der angesprochene Verkehrskreis entnimmt der Bezeichnung "Zahnspezialisten" nicht die irreführende Aussagen, dass die…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) München  | Aktenzeichen: 29 U 830/19  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehler - Kenntnis des Patienten

Um Kenntnis in Bezug auf einen Behandlungsfehler annehmen zu können, müssen dem Patienten diejenigen Behandlungstatsachen positiv bekannt geworden sein, die ein ärztliches Fehlverhalten und eine ursächliche Verknüpfung der Schadensfolge mit dem…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig  | Aktenzeichen: 9 U 31/19  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie:  Schadenersatzrecht , Sonstiges


Werbung mit perfekten Zähnen

In der Werbung mit "perfekten Zähnen" liegt ein unzulässiges Erfolgsversprechen.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt  | Aktenzeichen: 6 U 219/19  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation


Schwerwiegende Pflichtverletzung des Ausbilders

Es stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, wenn der Ausbilder das Berufsausbildungsverhältnis bestreitet, es unzureichend dokumentiert und die Mitteilung an die zuständige Stelle nach § 36 Abs. 1 BBiG unterlässt.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) München  | Aktenzeichen: 22 ZB 18.2039  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie:  Arbeitsrecht , Sonstiges

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024