FAQ Arbeitsrecht
Teilzeit, Arbeitszeit, Überstunden
Im Arbeitsvertrag kann nicht pauschal vereinbart werden, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für den Arbeitnehmer ersichtlich sein muss, welche Arbeitsleistungen von der Abgeltungsklausel erfasst werden.
Dabei müssen die festgelegten monatlichen Überstunden, die der Arbeitnehmer möglicherweise leistet, im angemessenen Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit bzw. zu dessen Monatsgehalt stehen.