FAQ Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschutz
Schwangerschaft, Mutterschutz
Schwangerschaft
Einpflegen
Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber gemäß § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.