FAQ Arbeitsrecht
Überstunden, Arbeitszeit
Überstunden, Arbeitszeit
Überstunden
Arbeitsvertrag
Gehalt
Im Arbeitsvertrag kann nicht pauschal vereinbart werden, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für den/ die Arbeitnehmer/in ersichtlich sein muss, welche Arbeitsleistungen von der Abgeltungsklausel erfasst werden.
Es bietet sich an folgendes im Arbeitsvertrag zu regeln: „Mit der vereinbarten Vergütung sind bis zu ..…… Überstunden monatlich abgegolten. Darüberhinausgehende Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten. Soweit dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, wird eine an der Grundvergütung ausgerichtete anteilige Überstundenvergütung bezahlt.“
Dabei müssen die festgelegten monatlichen Überstunden, die der/die Arbeitnehmer*in möglicherweise leistet, im angemessenen Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit bzw. zu deren/dessen Monatsgehalt stehen.