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Es liegen 648 Ergebnisse für " " vor.


Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Beweispflicht des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer tragen die Beweispflicht, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Hierfür muss er/sie einen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsnachweis vorlegen, das auch den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Dies gilt auch, wenn der/die…

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG)  | Aktenzeichen: 5 AZR 318/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Arbeitsrecht , Sonstiges


Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf einer Internet-Plattform – hier: Vergütung des Internet-Plattformanbieters

Die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste ist zulässig.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 183/13/Vorinstanz: LG Berlin, Entscheidung v. 28.06.2012 - 52 O 231/11/KG Berlin, Entscheidung v. 09.08.2013 - 5 U 88/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Anbietung von Dienstleistungen über ein Internetportal

Bietet ein Zahnarzt im Rahmen eines Kooperationsvertrages über ein Internetportal Dienstleitungen an, die die Nutzer des Portals zu rabattierten Preisen erwerben können, so hängt die Zulässigkeit dieses Geschäftsmodels davon ab, ob es die Gefahr…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 183/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

Das BAG hatte hier einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin nach Ablauf der Elternzeit und nach Ablauf der Kündigungsfrist und damit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Abgeltungsanspruch für während der Elternzeit entstanden…

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt  | Aktenzeichen: 9 AZR 725/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Arbeitsrecht


Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Schöneberg  | Aktenzeichen: 18 C 65/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Werbung mit dem Begriff „Zentrum“

Die Werbung mit dem Begriff „Zentrum“ setzt voraus, dass setzt die Mitarbeit mindestens eines weiteren Arztes neben dem niedergelassenen Arztvoraus.

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 | Gericht:  Berufsgericht (BG) Niedersachsen  | Aktenzeichen: BG 9/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation


Beihilfefähigkeit von Verlangensleistungen

Leistungen, die nach § 2 Absatz 3 GOZ vereinbart werden (hier laserbasierte Sterilisation von Zahnfleischtaschen), sind nach § 8 Absatz 7 Nr. 3 Beihilfeverordnung nicht beihilfefähig.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Neustadt  | Aktenzeichen: 1 K 953/14.NW  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Nürnberg

Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht berechnungsfähig, da die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die Geb.-Nr. 6100 GOZ abgegolten ist.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Nürnberg  | Aktenzeichen: 12 C 7440/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Trepanation nur als alleinige Leistung berechenbar

Die Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist nicht neben anderen endodontischen Leistungen berechenbar, sondern nur als alleinige Leistung etwa im Rahmen einer Notfallbehandlung.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 2 S 77/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Bewertungsprotal, Wettbewerbsrecht, Wortfilter

Die Aufnahme von Äußerungen Dritter in einem Hotelbewertungsportal stellt nicht eine Verbreitung von fremden Tatsachenbehauptungen im Sinne von § 4 Nr. 8 UWG dar. Dies gilt so lange der Betreiber eine neutrale Stellung nicht aufgibt. Diese neutrale…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 94/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation , Sonstiges

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024