Kontakt

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Den Original-Gesetzestext finden Sie hier.
 

Ziel der EU-DSGVO

Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes. Während bislang durch nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie doch erhebliche Unterschiede bestanden, wird die EU-DSGVO direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sein.
 

Zuständige Behörden

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der EU-DSGVO sind in Deutschland die Landesbeauftragten für Datenschutz sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Für Baden-Württemberg zuständig ist:
 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
 

Verantwortliche für die Umsetzung in der Praxis

Für die Einhaltung der Vorgaben der EU-DSGVO ist die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber verantwortlich, gegebenenfalls unterstützt durch bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte.
 

Die Kammer unterstützt Sie!

Die Landeszahnärztekammer stellt die relevanten Informationen zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO hier zur Verfügung. Die Informationen bestehen aus Erläuterungen, Musterformularen im Word-Format, Musterverträgen und Fragen-Antwort-Katalogen. Sobald ein neues Kapitel vorliegt, informieren wir über unseren Online-Newsletter KammerKOMPAKT.

Hier können Sie sich für KammerKOMPAKT registrieren!

Für Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit offen.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung lässt noch einige Fragen offen, die im Laufe der Zeit von den zuständigen Aufsichtsbehörden und durch Gerichte beantwortet werden müssen. Aus diesem Grund ist zu berücksichtigten, dass die hier eingestellten Informationen einer ständigen Aktualisierung unterliegen, die sie im Kapitel Änderungsprotokoll nachlesen können. Eine Haftung der Landeszahnärztekammer für die eingestellten Informationen kann nicht übernommen werden.

Erstellt von: Andrea Mader, 01.03.2018

Aktualisiert von: Claudia Richter, 13.10.2021