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Es liegen 656 Ergebnisse für " " vor.


Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer

Zu den Prüfpflichten von Jameda hat der BGH ausgeführt, dass sich das Bewertungsportal nicht auf eine bloße formale Prüfung zurückziehen könne, sondern vielmehr auch eine inhaltliche Prüfung ermöglichen müsse. Beispielsweise hätte Jameda die…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: VI ZR 34/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Die adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach  | Aktenzeichen: 23 C 285/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 GOZ umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Koste für ein Dokumentations- oder Schaumodell sind nicht berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Münster  | Aktenzeichen: 5 K 1880/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Gießen  | Aktenzeichen: 41 C 438/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Leistung der Gebühren-Nr. 2197 ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2100 GOZ.

Die Gebühren-Nr. 2197 hat den Charakter einer Zuschlagsposition und kann nur mit anderen Leistungen berechnet werden, so insbesondere zusammen mit der…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 27 C 3179/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist auch dann wirksam, wenn die Vereinbarung alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührennummern erfasst und in der Behandlung nicht alle diese Leistungen erbracht werden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 27 C 11833/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Gebührennummer 8090 GOZ nicht je Zahn berechenbar

Die Gebührennummer 8090 GOZ kann je Sitzung nur einmal angesetzt werden. Sie ist nicht "je Zahn" berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 12 K 4088/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Zur Zulässigkeit von Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzt das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten…

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 1 Bvl 6/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Praxisführung


Fälligkeit der Rechnung

Die Bezeichnung des behandelnden Zahnes mit einer Nummer ist nur dann verständlich im Sinne § 10 Abs. 2 GOZ, wenn das Zahnschema der Rechnung beigefügt ist. Die Anlage 2 zur GOZ ist nur ein Leitfaden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Halle (Saale)  | Aktenzeichen: 97 C 1971/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Gebühren


Bildung von Rücklagen versus Kammerbeitragshöhe

Ein Kammermitglied hatte die Höhe des Kammerbeitrags im Hinblick auf seines Erachtens zu hoch gebildete Rücklagen beanstandet. Das BVerwG hat ausgeführt, dass die Bildung von angemessenen Rücklagen zu einer geordneten Haushaltsführung gehören.…

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 10 C 6/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie:  Sonstiges

Erstellt von: Tony Peters, 29.08.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 10.06.2024