FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Alle eZahnarztausweise/ elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und Medisign müssen bis spätestens Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Grund ist eine regulatorische Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), da ab dem Jahr 2026 nur noch neueste kryptographische Verfahren für qualifizierte elektronische Signaturen zugelassen sind.
So läuft der Austausch ab:
Ab Mitte Juni (D-Trust) bzw. Juli (Medisign) 2025 erhalten Betroffene eine E-Mail der Anbieter. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie der Kartentausch funktioniert. Eine schnelle Reaktion lohnt sich in der Regel. Wichtig: Die Anbieter verwenden die im System hinterlegte Meldeadresse für den Versand der neuen Karte und des PIN-Briefs. Prüfen Sie daher bei der Beantragung Ihre Adresse und E-Mail sorgfältig – ggf. sind Aktualisierungen notwendig. Abhängig von den geänderten Daten kann auch eine erneute Identifizierung erforderlich sein.
Hieran erkenne ich, ob mein eHBA betroffen ist:
Schauen Sie auf die Rückseite Ihrer Karte; nur eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign ohne G2.1-Kennzeichnung (also „G2“ oder ohne Angabe) müssen ersetzt werden. Ist dort bereits „G2.1“ vermerkt, besteht kein Handlungsbedarf.
Hinweis:
Die alten Karten bleiben zunächst noch gültig – im Verlauf des Dezember 2025 werden sie automatisch gesperrt.
Weitere Informationen finden Sie in den D-Trust-FAQ und auf der Themenseite von Medisign.
Wichtig:
Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand. Es kann keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben gegeben werden, da sich die Faktenlage jederzeit ändern kann.