FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Während des Antragsprozesses wird optional angeboten, eine E-Mail-Adresse in den Zertifikaten des eHBA/ eZahnarztausweis zu hinterlegen. Für die absolute Mehrzahl aller Antragsteller wird es die beste Wahl sein, dieses Formularfeld leer zu lassen. Dies hat keine Auswirkungen für die Nutzung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Sie werden den eHBA/ eZahnarztausweis dennoch in vollem Umfang für alle Anwendungen innerhalb der TI nutzen können. Auch für die Nutzung der verschlüsselten Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist eine Angabe an dieser Stelle vollkommen irrelevant.
Nur wenn Sie mit der E-Mail-Verschlüsselung per S/MIME-Standard vertraut sind und bereits wissen, dass Sie Ihren eHBA/ eZahnarztausweis außerhalb der TI hierfür nutzen wollen, sollten Sie an dieser Stelle die Eingabe einer E-Mail-Adresse erwägen. Wenn Sie sich jetzt aber fragen, was S/MIME eigentlich bedeutet, dann verschwenden Sie an dieser Stelle keine weitere Recherchezeit. Lassen Sie das Formularfeld einfach bedenkenlos leer und seien Sie unbesorgt.
Achtung: Diese Hinweise beziehen sich NICHT auf die E-Mail-Adresse, die Sie im Abschnitt „Kontaktdaten“ selbstverständlich eintragen müssen.