FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Für die Nutzung der Gesundheitsanwendungen der Telematikinfrastruktur und zur Erfüllung des Nachweises, dass ein Heilberufsausweis in der Vertragszahnarztpraxis vorhanden ist sowie zur Refinanzierung des Heilberufsausweises, können Ihre ausweisspezifischen Daten von der Landeszahnärztekammer direkt an die KZV Baden-Württemberg weitergegeben werden. Dies ist ein freiwilliger Service.
Dafür ist im elektronischen Antragsformular des von Ihnen ausgewählten Vertrauensdiensteanbieters, bei dem Sie Ihren eHBA beantragen, die Zustimmung zur Datenweitergabe erforderlich.
In der Anlage zur Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS 1 im Juli 2017 zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, wurde als Pauschale für die „Betriebskosten eHBA“ als Einmalzahlung ein Betrag in Höhe von € 233,-- vereinbart.
Bezüglich der Refinanzierung des Heilberufsausweises und der vorgenannten Nachweisverpflichtung erhalten Sie weitere Informationen bei der KZV Baden-Württemberg, da diese für die Pauschalenzahlung zuständig ist.