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Gesetzliche Regelungen

Ausbildungsverordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsplan und Merkblatt

Am 01.08.2001 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft und löste damit die alte Ausbildungsverordnung zur Zahnarzthelferin bzw. zum Zahnarzthelfer ab. Der duale Ausbildungsberuf ist im Berufsbildungsgesetz geregelt und mithin staatlich anerkannt.

Der Ausbildungsplan zeigt die zeitliche und sachliche Gliederung der gesamten Berufsausbildung auf und beinhaltet zudem detailliert die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch den Ausbildungsplan werden somit die im Berufsbild und Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse auf die konkrete Situation in der Praxis inhaltlich und zeitlich umgesetzt.

Das Merkblatt der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zur ZFA-Ausbildungsverordnung erläutert die Ausbildungsdauer, die Berufsbezeichnung, das Ausbildungsberufsfeld, den Ausbildungsrahmenplan, den Ausbildungsplan, das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) sowie die Struktur und den Verlauf der Zwischen- und Abschlussprüfung. Ferner wird der Rahmenlehrplan der Berufsschule kurz vorgestellt.

Erstellt von: Kerstin Frankenberger, 30.09.2015

Aktualisiert von: Lara Fürst, 21.11.2024