FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Der eZahnarztausweis bietet dem Inhaber grundsätzlich u.a. folgende Funktionalitäten:
- Rechtsgültige Signatur elektronischer Dokumente (qualifizierte elektronische Signatur, QES) gemäß eIDAS / Vertrauensdienstegesetz,
- Ver- bzw. Entschlüsselung elektronischer Dokumente,
- Authentifizierung gegenüber IT-Systemen oder -Komponenten (Praxiscomputer, Systeme der zahnärztlichen Standesorganisationen (KZVen, Kammern, KZBV, BZÄK), Elektronische Gesundheitskarte).
Mit Hilfe dieser Grundfunktionalitäten unterstützt der eZahnarztausweis z. B. folgende (z. T. gesetzlich vorgegebene) Anwendungen:
- Nutzung im Kontext der Online-Abrechnung der KZVen,
- Authentisierung an Portalen von KZVen und ggf. Kammern,
- Erstellung von elektronischen Arztbriefen,
- Signatur eines Notfalldatensatzes (NFDM), von elektronischen Rezepten (eRezept), von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (nur Generation 2 und folgende),
- Sichere elektronische Kommunikation, bspw. via Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Perspektivisch Zugriff auf die elektronische Patientenakte