FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
In der Praxis kommen gelegentlich Namensänderungen bspw. durch Heirat vor. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Nach einer Namensänderung ist die Ausstellung eines neuen eHBA/ eZahnarztausweises notwendig (ausgenommen es ändert sich nur der zweite / dritte / x-te Vorname).
- Bezüglich der Vorgehensweise und insbesondere der anfallenden Kosten ist der Anbieter zu kontaktieren.