FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Nachdem Sie den eHBA/ eZahnarztausweis erhalten haben, müssen Sie dies gegenüber dem jeweiligen Anbieter unbedingt bestätigen. Dieser Vorgang wird als „Freischaltung“ bezeichnet, weil erst durch Ihre Empfangsbestätigung die elektronischen Zertifikate zur Nutzung freigeschaltet werden. Die Freischaltung erfolgt über die Onlineportale der Anbieter. Der genaue Ablauf kann sich bei den Anbietern unterscheiden, ebenfalls die genannten Fristen. Bitte ignorieren Sie diesen Punkt nicht, da der eHBA/ eZahnarztausweis ansonsten nicht genutzt werden kann. Ohne Freischaltung durch den Empfänger muss der Anbieter davon ausgehen, dass der eHBA/eZahnarztausweis auf dem Versandweg verloren gegangen ist.