FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA / HBA) der Zahnärzteschaft mit qualifizierter Signatur nach Vertrauensdienstgesetz. Er ist im Scheckkartenformat und sieht i.d.R. aus wie der bisherige Zahnarztausweis. Als personenbezogener Sichtausweis weist er (in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument) den Inhaber als Zahnarzt aus.
Die Gültigkeit des eZahnarztausweises ist auf der Vorderseite aufgedruckt. Zudem erhalten Sie von den Anbietern rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Information über den Ablauf der Karte.
Grundsätzlich dürfen sie zwei eHBAs besitzen/beantragen. Wenn der Antragsteller nur einen eHBA beantragen möchte, empfehlen wir den eArztausweis bei der zuständigen Ärztekammern zu bestellen. Diese haben etwas mehr Rechte, z.B. dürfen sie auf Informationen zur Organspende oder Patientenverfügung zugreifen.