FAQ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
FAQ Elektronischer Heilberufsausweis
Alle vertragszahnärztlich niedergelassenen, angestellten sowie die übrigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diesen Beruf ausüben und Mitglied der Landeszahnärztekammer sind, haben Anspruch auf einen eHBA. In Baden-Württemberg sind dies ca. 12.000 Personen (ca. 6000 Praxisinhaber/innen und ca. 6000 Tätige in angestellter oder sonstiger beruflicher Tätigkeit).