FAQ Allgemeines Recht
Praxisverwaltung/Patientendaten
Auch Anamnesebögen gehören zur Patientenakte und müssen 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Scannt man diese ein, so liegt ein Medienbruch vor. Die Druckpunkte, die die Echtheit der Dokumente beweisen, gehen verloren und der Beweiswert ist erheblich schlechter. Es ist daher empfehlenswert, die Originale aufzubewahren.
Man sollte sich hier überlegen, ob man längerfristig auf eine digitale Patientenkartei umstellen möchte (Verwendung von sog. Sign-Pads). In diesem Fall kann der Anamnesebogen direkt auf dem Sign-Pad unterschrieben werden. Dieser wird sodann anschließend digital abgespeichert.