Ausgabe 32/ 2022
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Ergebnisse der LZK-Vertreterversammlung
Selten hat man die Delegierten der LZK-Vertreterversammlung so lebhaft diskutieren sehen. Die Entscheidung von LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert Dr. Dr. Markus Tröltzsch als Referent in die Vertreterversammlung am 23. Juli 2022 einzuladen, erwies sich als goldrichtig. Der Greenviu-Gründer erläuterte sein Konzept und begeisterte die Delegierten mit seinen Ausführungen zur nachhaltigen Praxisgestaltung. Desweiteren stimmte die Vertreterversammlung Änderungen der Wahlordnung, der Weiterbildungsordnung, der Geschäftsordnung der LZK-VV und der LZK-Satzung zu. Mit drei verabschiedeten Anträgen positionierten sich die Delegierten zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, zur TI-Infrastruktur und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten ZBW-Ausgabe.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Vollständiger Impfschutz ab 1. Oktober 2022
Am 30. September 2022 endet der im Infektionsschutzgesetz geregelte Zeitraum, wonach zwei Einzelimpfungen zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes ausreichend waren. Ab dem 1. Oktober 2022 wird der vollständige Impfschutz grundsätzlich nur durch drei Einzelimpfungen erreicht (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung).
Um als vollständig geimpft zu gelten reichen ab dem 1. Oktober zwei Einzelimpfungen nur noch aus, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder vor der zweiten Impfung eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht bezüglich Genesenennachweis und Vorliegen einer Kontraindikation haben sich nicht geändert.
Gelten soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht voraussichtlich bis 31. Dezember 2022.
Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zum vollständigen Impfschutz finden Sie auch in unseren FAQ auf der Webseite im Bereich Corona.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Nachweispflicht für Masern-Schutzimpfung: Frist endet am 31. Juli 2022
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Die Frist zum Nachweis einer Masern-Schutzimpfung endet am 31. Juli 2022. Wie der Nachweis zu erfolgen hat, wer diesen erbringen muss und was zu tun ist, wenn kein Masernschutznachweis erfolgt, darüber erhalten Sie hier Informationen.
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E-Learning-Plattform mund-pflege.net gestartet
Am 1. Juli ist die Plattform "mund-pflege.net" online gegangen. Die Plattform richtet sich an professionell Pflegende und möchte einen niedrigschwelligen, digitalen Zugang zu allen relevanten Fragen der Mundgesundheit bieten. Das E-Learning-Angebot orientiert sich am Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege und wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Hochschule Neu-Ulm. entwickelt. LZK-Referent für Alterszahnheilkunde, Dr. Elmar Ludwig ist Mitglied im fünfköpfigen Projektteam „mund-pflege.net“. Auch in der Expertengruppe für den Expertenstandard war Dr. Ludwig Mitglied. Hier geht es zur E-Learing-Plattform...
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LFB: Thorsten Beck übernimmt die Leitung des neuen Arbeitskreises Fortbildung
Der Arbeitskreis Fortbildung des LFB wurde neu ins Leben gerufen und kümmert sich künftig um alle Themen rund um das Thema Aus- und Fortbildung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Berufe im LFB. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert hatte den stv. Geschäftsführer der LZK BW, Thorsten Beck, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich der Mitarbeiterinnen Aus- und Fortbildung bei der LZK BW für die Leitung des neuen Arbeitskreises beim LFB vorgeschlagen.
MFA und ZFA gehören zu den beliebtesten Ausbildungsberufen in Baden-Württemberg
Ärzte und Zahnärzte bleiben für angehende Azubis in Baden-Württemberg ein attraktives Berufsfeld. Im Jahr 2021 wurden in Baden-Württemberg 65.252 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, davon 63 % oder 41.016 von Männern und 37 % oder 24.236 von Frauen. Wie die Auswertung des Statistischen Landesamts zur Berufsbildungsstatistik weiter ergab, bedeutete dies einen Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr.
Unter allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen 2021 war – wie schon 2020 – der am stärksten besetzte Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel mit 3.319 Neuabschlüssen und dies trotz eines Rückgangs um 1,6 %. Es folgen auf den Plätzen 2 und 3 die Ausbildungsberufe Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit 2.881 Vertragsabschlüssen (+1,8 %) und Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter mit 2 699 Neuabschlüssen. Letzterer lag im Jahr 2020 noch an fünfter Stelle, konnte sich aber durch einen Zuwachs von 6,2 % an dritter Stelle positionieren. Der Männeranteil liegt bei 2,5 %.
Auf Platz 8 findet sich der Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter mit 1.772 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 5,5 %. Der Männeranteil liegt bei 2,1 %.
Quelle: Newsletter des LFB
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 1. August 2022
Im Kammer KOMPAKT Nr. 30 hatten wir bereits auf die Änderungen durch die EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 1. August 2022 hingewiesen. Wir haben nunmehr einen großen Teil unserer Muster-Arbeitsverträge gemäß den neuen Vorgaben überarbeitet. Diese finden Sie hier. Zu berücksichtigen ist, dass bestehende Arbeitsverträge durch die Neuregelung nicht betroffen sind. Nur auf explizite Aufforderung des Arbeitnehmers hin, muss der Arbeitgeber hier Auskunft erteilen. Dies kann über das Muster „Informationen über wesentliche Vertragsbedingungen“, welches Sie auch unter obigem Link finden, erfolgen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Arbeitsrecht auf der Webseite.
FREIE BERUFE
Bundesregierung hält am Kammerwesen fest
Die AfD wollte in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie das deutsche Kammerwesen noch für zeitgemäß hält und eine Reform andenkt. In seiner Antwort (Drucksache 20/2735 vom 7. Juli) stellt das federführende Bundeswirtschaftsministerium nun unmissverständlich klar: "Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt."
Während die AfD in ihrer parlamentarischen Anfrage von "Zwangsmitgliedschaft" spricht und mehrere Kritikpunkte anführt ("zu hohe Beiträge, allgemeines Geschäftsgebaren, Misswirtschaft"), hält die Bundesregierung "[...] das Kammerwesen sowie das System der funktionalen Selbstverwaltung für zeitgemäß und sachgerecht".
Da das Kammersystem legitimen öffentlichen Aufgaben dient, könne auch eine Pflichtmitgliedschaft in den betreffenden Körperschaften verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn sie erforderlich und angemessen ist, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen: "Die funktionale Selbstverwaltung ist darüber hinaus aber auch Ausdruck von Freiheit und Demokratie und sichert unternehmerische Eigeninitiative, Engagement und Sachnähe. Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden."
Letztlich, so fasst die Bundesregierung zusammen, "[würden] [o]hne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft [...] die wichtigen Funktionen der funktionalen Selbstverwaltung auch für die Unternehmen verlorengehen". Die Schaffung staatlicher Strukturen und Einrichtungen – etwa neuer Berufsaufsichtsbehörden – anstelle des Kammersystems würde nach Einschätzung der Bundesregierung zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/2735 vom 7. Juli) kann hier im Volltext abgerufen werden.
Quelle: Newsletter des LFB
TELEMATIK
gematik informiert im neuen Format
Im neuen Format gematik live widmen sich Expertinnen und Experten aus der Praxis komplett den Anliegen und Fragestellungen der Teilnehmenden. Der aktuelle Mitschnitt informiert zum Thema "KIM-Kommunikation im Medizinwesen" und ist hier abrufbar.
Erstellt von: Andrea Mader, 21.07.2022
Aktualisiert von: Claudia Richter, 27.07.2022