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Ausgabe 52/ 2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Neue Regelungen für die Zahnarztpraxen

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz mit den neuen Corona-Regeln tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich am morgigen Mittwoch, 24.11.2021 in Kraft.  Wir haben Ihnen alle für die Zahnarztpraxis geltenden neuen Regelungen nachfolgend übersichtlich zusammen gestellt:

  1. Testkonzept für die Testung von in Zahnarztpraxen tätigen Personen und Besuchern auf das Coronavirus SARS-CoV-2
    Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz sind Praxen verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Testkonzept für die Testung aller in den Praxen tätigen Personen sowie Besucherinnen und Besucher der Praxis vorzuweisen.
    Wir stellen Ihnen ein Muster-Corona-Testkonzept zur Verfügung.
     
  2. Praxisinterne Dokumentation der täglichenTestergebnisse
    Nichtimmunisierte Personen müssen entweder täglich in der Praxis (vor Arbeitsantritt) getestet werden oder einen PoC-Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, beim Betreten der Praxis, vorlegen. Auch extern durchgeführte Tests müssen dokumentiert werden.
    Immunisierte und genesene Personen müssen ebenfalls täglich einen Testnachweis vorlegen, der ebenfalls zu dokumentieren ist. Dies kann auch ein Selbsttest ohne Aufsicht sein.
    Sämtliche Dokumentationen sind nach der Erhebung sechs Monate aufzubewahren.
    Eine Muster-Dokumentation der Testergebnisse finden Sie hier!
     
  3. Meldung der Testungen
    Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz muss alle 14 Tage beim zuständigen Gesundheitsamt eine Meldung der Testungen erfolgen. Außerdem ist die Anzahl der Personen zu erfassen, die in der Praxis tätig sind, geimpft sind, behandelt wurden sowie sämtliche Besucher wie z. B. Begleitpersonen von Patienten, Techniker, Handwerker, Brief- und Paketboten. Die Adressen der Gesundheitsämter finden Sie hier.
    Für die Meldung der Testungen haben wir Ihnen ebenfalls eine Muster-Meldung vorbereitet.


Antworten auf die häufigsten Fragen zum Betrieblichen Infektionsschutz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie hier!

 

Erstellt von: Andrea Mader, 23.11.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022