Jun25 Warnung vor Betrugsversuch

25. Juni 2025

Update zur Fälschung von DGUV-Schreiben!

Im April haben wir Sie mit nachfolgendem Text vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt:

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Diese E-Mails erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe, zum Beispiel Zahnarztpraxen, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Die Mails enthalten Anschreiben sowie Rechnung. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.

Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. 

Inzwischen gibt es ein Update der DGUV zum Betrugsversuch, über das wir Sie nachfolgend informieren:

Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA). Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher. Beantworten Sie diese Schreiben daher nicht und kommen Sie nicht der genannten Zahlungsaufforderung nach. Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.

Hier finden Sie die Meldung zum Betrugsversuch!

 


Bildquelle: Adobe Stock/Jamrooferpix

Erstellt von: Tricept AG, 21.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021