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Aug19 Seit 1988 dieselbe 11

19. August 2019

#11Pfennig: BZÄK startet Kampagne zum GOZ-Punktwert

Ein Mauerfall, eine Wiedervereinigung und eine neue Währung, neun Gesundheitsminister/innen, fünf US-Präsidenten und sogar drei Päpste hatten wir seit 1988. Geblieben ist lediglich der GOZ-Punktwert für die Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen, der seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig liegt. Denn seit 30 Jahren weigert sich der Gesetzgeber, diesen Punktwert in der Gebührenordnung für Zahnärzte anzupassen. 

Die Bundeszahnärztekammer hat deshalb eine fokussierte Aufklärung gestartet, um die Entscheidungsträger daran zu erinnern, dass Preise von 1988 nicht der Maßstab für die Preise von heute sein können. Im Mittelpunkt steht eine „11 Pfennig“-Münze, symbolisch für einen Punktwert, der aus der Zeit gefallen ist. In den Zahnarztpraxen arbeiten hochqualifizierte Menschen, die sich engagiert um ihre Patient*innen kümmern. Sie haben mehr verdient als eine Vergütung auf der Basis von 1988.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

 


Bildquelle: Bundeszahnärztekammer; LZK BW/ Pfeffer

Erstellt von: Tricept AG, 21.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021