FAQ Allgemeines Recht
Praxisübergabe/Tätigkeitsaufgabe
Wird eine Praxis an einen Nachfolger verkauft, so handelt es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Der Nachfolger tritt dann automatisch in alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Eine Kündigung wegen Betriebsübergangs ist unwirksam.