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Ausgabe 20/2024

LAGZ

70 Jahre Zahngesundheitsförderung

Vor genau 70 Jahren, am 1. Juni 1954, wurde die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit e. V. (LAGZ) auf Einladung des Innenministeriums gegründet. Damals versammelten sich Vertreter verschiedener Behörden, Organisationen und Verbände, um die Grundlagen für eine systematische Jugendzahnpflege festzulegen. Ein entscheidender Meilenstein der Gruppenprophylaxe war dann das Jugendzahnpflegegesetz, das 1975 in Kraft trat und die Rahmenbedingungen für die schulische Zahngesundheitspflege festlegte. In den folgenden Jahren wurde die Gruppenprophylaxe kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Ab dem Jahr 1981 entstanden in Etappen die "Regionalen Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit". Unter dem Dach der LAGZ sind heute 37 regionale Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, die für eine breitenwirksame und flächendeckende Gruppenprophylaxe in Baden-Württemberg sorgen. 

Seit ihrer Gründung hat die LAGZ bedeutende Erfolge in der Förderung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen erzielt. Im Vergleich zu anderen (Bundes-)Ländern ist der Zustand der Kinderzähne in Baden-Württemberg seit vielen Jahren spitze. Durch kontinuierliche Aufklärungsarbeit, gezielte Prophylaxe und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren konnte die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg auf ein sehr hohes Niveau gebracht werden. Derzeit arbeiten über 200 qualifizierte und professionelle Prophylaxefachkräfte und zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie über 750 Patenzahnärztinnen und Patenzahnärzte zusammen, um in Kindertagesstätten und Schulen Gruppenprophylaxe durchzuführen. Sie erreichen in Baden-Württemberg jährlich rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren in etwa 7000 Kindertagesstätten und 4100 Schulen. 

Die LZK BW gratuliert der LAGZ herzlich zu 70 erfolgreichen Jahren der Zahngesundheitsförderung!

Weitere Infos finden Sie hier


PREISVERLEIHUNG

Bundesteilhabepreis 2023 verliehen: 2. Preis für die Inklusive Zahnarztpraxis Dr. Guido Elsäßer 

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 3. Juni 2024 zum fünften Mal den Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte er den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „GESUNDHEIT INKLUSIV - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

„Heute haben wir drei Projekte ausgezeichnet, die neue Wege bei der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen gehen. Alle drei zeigen vorbildlich, wie einfach es sein kann, Barrieren abzubauen - wenn man pragmatisch ist und auf jene hört, die aus Erfahrung sprechen. Bei allen drei Projekten wurden gute Lösungen im Schulterschluss von Gesundheitsversorgern und Betroffenen erarbeitet. Davon können wir alle lernen", sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. 

Den 2. Preis erhielt die Inklusive Zahnarztpraxis Dr. Guido Elsäßer. Dr. Elsäßer ist Referent für Inklusive Zahnmedizin der Landeszahnärztekammer. Dr. Guido Elsäßer hat erst am 19. April 2024 den Praktikerpreis der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) für das neue Serviceangebot der LZK, den Inklusiven Zahnputzplan, erhalten.

Das Projekt „Inklusive Zahnarztpraxis“ wurde bereits im Jahr 1995 initiiert. Die Praxis Dr. Guido Elsäßer liegt in unmittelbarer Nähe einer Behindertenwohneinrichtung, daher war die Barrierefreiheit der Praxisräume bei Bau und Einrichtung naheliegend. Zur Ausstattung gehören neben Rampe und Aufzug eine abgesenkte Sprechanlage, elektronische Türöffner sowie ein abgesenkter Empfangstresen. Mobile Geräte zum Röntgen, Transferhilfen wie Haltegurte und Rutschbretter sind Teil der inklusiven Praxis. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte nehmen regelmäßig an Special-Care-Dentistry-Fortbildungen teil. Wenn notwendig, untersuchen sie Patientinnen und Patienten mit Behinderungen auch direkt vor Ort in ihrer häuslichen Umgebung. Auch im Bereich der barrierefreien Kommunikation wurden Möglichkeiten geschaffen, zum Beispiel wurde ein Aufklärungsbogen in Leichter Sprache entwickelt. Kommuniziert wird mit allen Patienten auf Augenhöhe, ggf. mit Kommunikationshilfen oder unterstützenden Personen. Zusammengearbeitet wird auch mit Therapeutinnen und Therapeuten aus den Bereichen Logopädie und Physiotherapie. Für Menschen mit Behinderungen wurde so eine ambulante zahnärztliche Versorgung geschaffen, in der sie angstfrei und ohne Barrieren behandelt werden können. Klinikeinweisungen können dadurch reduziert werden.

Platz 1 ging an das Projekt "Gynäkologische Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkungen" des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München. Den 3. Platz belegt die Evangelische Stiftung Alsterdorf mit ihrem Projekt "Gesundheit für alle - jetzt!"

Der Bundesteilhabepreis prämiert jedes Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums zeigen und als Vorbild dienen können. Insgesamt wurden 51 Beiträge für den Bundesteilhabepreis 2023 eingereicht. Eine unabhängige Fachjury, bestehend aus 12 Expertinnen und Experten der Verbände von Menschen mit Behinderungen sowie aus den Kommunen und den Ländern, hat die Preisträger weisungsfrei und anonymisiert ausgewählt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat wie in den Vorjahren das Wettbewerbsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt.
 


G-BA

QM-Richtlinie aktualisiert: Schutz vor Missbrauch und Gewalt

Um vulnerable Patientengruppen besser zu schützen und Missbrauch und Gewalt vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2020 seine Qualitätsmanagement-Richtlinie ergänzt. Eine aktualisierte Fassung der QM-Richtlinie ist am 20. April 2024 in Kraft getreten. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen im Folgenden eine Auswahl von Ansprechstellen zum Thema Schutz vor Missbrauch und Gewalt.

Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit der Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch befassen. In den Anlagen zur aktuellen QM-Richtlinie (ab Seite 17) werden auch zu diesem Thema Leitfragen gestellt. Um die Beantwortung zu vereinfachen, weisen wir auf folgende Informationen beziehungsweise Ansprechpartner hin:

Medizinische Kinderschutzhotline für Angehörige der Heilberufe
https://kinderschutzhotline.de
Telefon: 0800/19 210 00

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
(Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung)
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
Telefon: 0800/22 55 530

Frauenberatungsstellen
https://www.frauen-gegen-gewalt.de
Telefon: 030/322 99 500

Weisser Ring
https://weisser-ring.de
Telefon: 116 006

Opferschutzstellen der Polizei
https://praevention.polizei-bw.de


FORSCHUNGSPROJEKT

Kostenlose Online-Vorträge: Tumore der Mundhöhle

Die Projektgruppe des nationalen Präventionsprojektes zur Früherkennung von Tumoren der Mundhöhle stellt im Rahmen eines sechsmonatigen Fortbildungskonzeptes nochmals neue Medien zur Verfügung (siehe auch Kammer KOMPAKT 15/2024). Diese sind bis Ende Juli kostenlos nutzbar. Bei erfolgreichem Abschluss der dazugehörigen Lernerfolgskontrolle können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Alle Medien können unter folgendem Link zeit- und ortsunabhängig aufgerufen werden:
www.mundkrebs-praevention.de
Dieser Link bleibt bis Ende Juli aktiv und ändert sich nicht.

Ab sofort stehen folgende neue Medien zur Verfügung:

  • Vortrag on demand von Prof. Dr. Dr. Andrea Rau (Universitätsmedizin Greifswald): „Risikofaktoren von Mundhöhlenkrebs – Nikotin, Alkohol und ???“
  • Vortrag on demand von Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert (Universitätsklinikum Regensburg): „Orale potentiell maligne Erkrankungen“
  • Lernerfolgskontrolle (3 Fortbildungspunkte)

Diese Medien stehen nach wie vor zur Verfügung:

  • Film und Poster zur Mundschleimhautuntersuchung
  • Poster zu Risikoläsionen
  • Vortrag von Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel (Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum)
  • Algorithmus zur S2k-Leitlinie

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen die Projektkoordination des Nationalen Präventionsprojektes gerne zur Verfügung.
Dr. Sarah Habig: habig(@)mkg.uni-kiel.de
Rieke Scharbrodt: rieke.scharbrodt(@)uksh.de


BFB

Neuer Präsident: Dr. Stephan Hofmeister

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) feierte Mitte Mai sein 75-jähriges Jubiläum. Zudem wurden im Rahmen der BFB-Mitgliederversammlung Präsidium und Vorstand für die kommenden drei Jahre gewählt. Neuer BFB-Präsident ist Dr. Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KdöR (KBV). Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK und bisher bereits Mitglied des BFB‐Vorstands, wurde als Vizepräsident neu in das BFB-Präsidium gewählt. Die ausführliche Presseinformation des BFB finden Sie hier.

Erstellt von: Kerstin Sigle, 27.05.2024

Aktualisiert von: Andrea Mader, 12.06.2024