Ausgabe 52/ 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Ergebnisse der Vertreterversammlung

Der Fachkräftemangel im Bereich des Praxispersonals und die GOZ bzw. der 35 Jahre andauernde Stillstand beim Punktwert - das sind die brennenden Themen in den Zahnarztpraxen. In ihrer Vertreterversammlung am 2. und 3. Dezember 2022 in Stuttgart haben sich die Delegierten mit einer Resolution und zahlreichen Anträgen entsprechend deutlich gegen die "Ausbeutung der zahnärztlichen Praxen" positioniert. Nach 22 Jahren scheidet Dr. Wilfried Forschner zum Ende des Jahres aus dem LZK-Vorstand aus. "Du bist eine Institution und ich kann mir einen Vorstand ohne dich gar nicht vorstellen", gestand LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. Das Ausscheiden Dr. Forschners machte eine Nachwahl erforderlich. Auf Vorschlag des im September in Lindau neu gewählten Vorsitzenden der BZK Tübingen, Dr. Dr. Heiner Schneider, wählten die Delegierten in geheimer Wahl und mit einer deutlichen Mehrheit Dr. Herbert Martin aus Balingen in den LZK-Vorstand.

Berichte des Präsidiums
LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert ließ in seinem Bericht den langen Impf-Weg der Zahnärzteschaft Revue passieren - nicht ohne den Dank an Minister Lucha zu vergessen, für dessen "Unterstützung unserer Ambitionen". Jetzt sei der Berufsstand in der ersten Reihe angekommen, "dort wollen wir als Humanmediziner hin". Auf die neuen Kammerdienstleistungen der Abteilung Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder ist der Präsident sehr stolz und berichtete von einem Gespräch mit SPD-Parteichefin Saskia Esken beim Landesparteitag in Friedrichshafen, die das Angebot einer Niederlassungsberatung als überholt bewertete, da die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht mehr in die freiberufliche Niederlassung gingen, sondern in die MVZ strömten. Dem Modell der DDR-Poliklinik gehöre die Zukunft, so die SPD-Politikerin. So werde die ambulante freiberufliche Praxis von der Politik mit "Füßen getreten", monierte Dr. Tomppert unter dem Beifall der Delegierten. "Mit dieser Ausbeutung der Praxen muss endlich Schluss sein". Die rote Linie sei längst überschritten. Nur die selbstständige arbeitende Praxis hat die zahnärztliche Erfolgsgeschichte in Deutschland geschaffen und sie allein stellt die flächendeckende wohnortnahe zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung sicher.
Längst überschritten ist die rote Linie auch bei der GOZ. 35 Jahre ohne Anpassung des Punktwertes. Die Kammer werde den unsäglichen 35-jährigen Geburtstag auf seine Initiative hin zum Anlass nehmen, das Jahr 2023 zum GOZ-Jahr zu erklären und die Kollegenschaft in einer Tour de Ländle in der Anwendung von § 2 und § 6 intensiv zu schulen.
Bezugnehmend auf den allseits beklagten ZFA-Fachkräftemangel betonte Dr. Tomppert, dass die Kammer etwas tue... man sei auf 48 Ausbildungsmessen im Jahr, realisiere aktuell einen neuen Imagefilm für das Berufsbild der ZFA mit der Filmakademie Ludwigsburg und schule jedes Jahr die Ausbildungsberaterinnen und -berater in den Jobcentern.
Dr. Tomppert beschloss seinen Bericht mit dem Dank an die "kongeniale Truppe" der baden-württembergischen Delegierten zur Bundesversammlung und dankte besonders den Kollegen Steybe und Grüner für die Formulierung des Antrags, den die Bundesversammlung zum politischen Leitantrag erhob, weil er die "Seele der Kollegenschaft" ansprach.

Der stv. Präsident Dr. Bert Bauder begann seinen Bericht mit einem Dank, dem Dank an den Präsidenten für die angenehme und gut funktionierende Zusammenarbeit. In seinem Bericht nahm er Stellung zur Fortbildungslandschaft und dem erklärten Ziel einer fachlichen anspruchsvollen Fortbildung auf höchstem wissenschaftlichem Niveau durch die beiden kammereigenen Institute, ohne Firmenbeteiligung. Dr. Bauder ging weiterhin auf das Gutachterwesen und die Qualitätszirkelarbeit ein. Für 2023 sei eine Koordinierungskonferenz für die Moderatoren der Qualitätszirkel geplant, gab er bekannt. Breiten Raum in seinem Bericht nahm auch das Thema Alterszahnheilkunde und Inklusive Zahnmedizin ein, als Highlights nannte er die Messebeteiligung an der Pflege PLUS, die Zusammenarbeit mit Special Olympics und die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung, den Expertenstandard und die Lernplattform mund-pflege.net sowie das Versorgungsforschungsprojekt Pflege Start an der Unikinik Heidelberg.

Berichte der Referentinnen und Referenten
Als "Elavator Speech" gestalteten die Referentinnen und Referenten in diesem Jahr erstmals den Bericht über ihr Referat. Zusätzlich zu ihren in den Sitzungsunterlagen vorgelegten schriftlichen Berichten hatten sie die Möglichkeit, in fünf Minuten einen Aspekt ihrer Referatsarbeit zu akzentuieren. Von der Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht und es entstand eine ebenso interessante wie beeindruckende Bilanz der geleisteten Arbeit in den Referaten Fortbildung, GOZ, Prophylaxe, Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen, Röntgen, Praxisführung, Qualitätsmanagement und Versorgungsforschung, Alterszahnheilkunde, Inklusive Zahnmedizin sowie junge und angestellte Kammermitglieder und Studierende.

Resolution und Anträge
Unter der Überschrift "Stoppt die Ausbeutung der zahnärztlichen Praxen" verabschiedeten die Delegierten den politischen Leitantrag aus der Bundesversammlung gleich ein zweites Mal, dieses Mal mit der Aufforderung an die baden-württembergische Landesregierung, "die Rahmenbedingungen für die zahnärztlichen Praxen zu verbessern und insbesondere im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen auf die Bundesebene dahingehend einzuwirken, dass keine kontinuierliche Verschlechterung eintritt". Primäres Ziel müsse es sein, die selbständige zahnärztliche Praxis zu stärken.
In einem weiteren Antrag forderte die Vertreterversammlung von der Politik, stationäre und ambulante Versorgungsstrukturen gleichermaßen zu unterstützen, um das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erhalten.
Mit zwei weiteren Anträgen möchte man dem ZFA-Fachkräftemangel begegnen: Die Vergütungsempfehlungen für Auszubildende und Zahnmedizinische Fachangestellte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wurden angehoben.

Erlass und Änderung von Satzungen
Seit 1. August 2022 ist die neue ZFA-Ausbildungsverordnung in Kraft. Baden-Württembergische Vertreter waren federführend in den Expertengremien auf Bundesebene vertreten, berichtete der Referent für Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen, Dr. Bernd Stoll. Bereits angepasst sind der Ausbildungsplan und der Berufausbildungsvertrag. Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsstruktur finden voraussichtlich 2024 statt. Die neue Ausbildungsverordnung sieht eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vor. Bevor die GAP Anwendung findet, musste die Vertreterversammlung der "Satzung zum Erlass einer Prüfungsordnung für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte /Zahnmedizinischer Fachangestellter der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg" zustimmen. Das haben sie einstimmig getan. Ebenfalls zugestimmt haben die Delegierten den Richtlinien über die vorzeitige Zulassung zur gestreckten Abschlussprüfung. Eine Änderung soll auch die DH-Professional Fortbildungsordnung erfahren, die Eignungsprüfung soll gestrichen werden.
Durch die Änderungen der Gebührenordnung, der Reisekostenordnungen I und II und der Aufwandsentschädigungsordnung führte die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Dr. Eva Hemberger. Allen drei Satzungsänderungen stimmten die Delegierten zu.

Haushalts- und Rechnungswesen
Traditionsgemäß beginnt der zweite Tag der Vertreterversammlung mit dem Haushalts- und Rechnungswesen. Doch bevor die Haushaltsausschussvorsitzende Dr. Eva Hemberger ihren Bericht abgab, stimmten die Delegierten der Änderung haushaltsrelevanter Satzungen zu, die am ersten Tag nicht mehr abgestimmt werden konnten. Gewohnt eloquent und fachlich fundiert, legte Dr. Hemberger danach ihren Jahresbericht über das Geschäftsjahr 2022 vor. Im Anschluss an den Bericht genehmigte die Vertreterversammlung die konsolidierte Bilanz der Landeszahnärztekammer und der Fortbildungseinrichtungen mit Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2021, entlastete die Rechnungsführer und genehmigte die Haushalte des Informationszentrum Zahngesundheit mit dem Zahnärzteblatt BW sowie der Zahnärztlichen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg ebenso wie der Landeszahnärztekammer mit Bezirkszahnärztekammern und Fortbildungseinrichtungen.
Abschließend bestimmte die Vertreterversammlung in Art und Höhe die Beitragstabelle der LZK BW für das Rechnungsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung mit der Einzeldarstellung in den vier Kammerbereichen.

Zahnärztliche Patientenberatungsstelle BW
Seinen letzten Bericht als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zahnärztlichen Patientenberatungsstelle BW gab Dr. Konrad Bühler ab. Im Jubiläumsjahr konnte der langjährige Vorsitzende nur Gutes berichten. Die "Klassenbesten" aus Baden-Württemberg haben 2022 über 4500 Beratungen durchgeführt. Die UPD und deren Report war einst der Anlass für die Neuaufstellung der Patientenberatung, die BW an der Seite seiner beiden Wegbereiter Hamburg und Westfalen-Lippe federführend umgesetzt haben. Heute ist die zahnärztliche Patientenberatung der UPD weit enteilt und hat sogar den "Ritterschlag" erhalten, die Überweisung von Patientinnen und Patienten durch die Krankenkassen an den neutralen und unabhängigen Service der Zahnärzteschaft. Das bisherige Angebot der Patientenberatung mit der individuellen Beratung, der individuellen Online-Beratung und der Telefonhotline wird im kommenden Jahr erneut ergänzt: Statt nur am Mittwoch wird die Hotline auch am Montag und am Freitag geschaltet werden.

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt
Mit sichtlichen Stolz eröffnete die Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihren Bericht mit dem Hinweis, dass sie bereits zum vierten Mal wiedergewählt wurde und dies mit überwältigender Resonanz. Bevor sie auf die Versorgungsanstalt und das Ergebnis einging, nahm sie die Rentenpolitik der Ampelregierung unter die Lupe und berichtete über politische Angriffe auf das System den VAen.
Die Pressekampagne, die zum erliegen gekommen sei, wie Dr. Hemberger berichtete, nahm die VA-Präsidentin zum Anlass ihre Wortschöpfung einer "implizierten Dynamisierung bzw. einer stillen Dynamisierung" zu erläutern: Höhere Renten bedeuteten eine niedrigere Dynamisierung. In der VA sei trotz Inflation seit 20 Jahren deutlich dynamisiert worden, so die VA-Präsidentin.
Eine "Herzensangelegenheit" sei ihr die frühzeitige Information der Neuapprobierten. Deshalb habe die VA Seminare aufgelegt, denn eine "gute Rente muss man sich erarbeiten und sie ist immer ein Spiegel der Erwerbsbiografie".

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Röntgeneinrichtungen - Neue rechtliche Anforderungen ab 1. Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 müssen erstmals in Betrieb genommene Röntgeneinrichtungen (unabhängig vom Kaufdatum) über eine Funktion verfügen, die die Parameter, die zur Ermittlung der Exposition der untersuchten Person erforderlich sind, elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht. Derzeit ist nicht absehbar, wie viele Hersteller von Röntgeneinrichtungen die neuen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllen können. Planen Sie eine Inbetriebnahme neuer Röntgeneinrichtungen (erstmals) ab 1. Januar 2023, dann sollten Sie sich vor dem Kauf vom Hersteller/Lieferanten der Röntgeneinrichtungen bescheinigen lassen, dass die Röntgeneinrichtungen die neuen Anforderungen gemäß StrlSchV erfüllen. Für die Bescheinigung stellt Ihnen die LZK BW ein Muster-Formular zur Verfügung. Der Kauf und Betrieb eines gebrauchten Strahlers sowie die Reparatur eines bereits in Gebrauch befindlichen Strahlers sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sobald der LZK BW aktuelle Informationen darüber vorliegen, wie sich die in Baden-Württemberg zuständigen Strahlenschutz-Aufsichtsbehörden hierzu positionieren, werden Sie ergänzend informiert.

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Online-Abfrage zur zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf: Machen Sie mit!

Die langjährigen Präventionsbemühungen der Zahnärzteschaft haben das Bewusstsein der Patientinnen und Patienten für die Bedeutung der Mundgesundheit verändert. Fragen zur Mundpflege und zur zahnärztlichen Betreuung bei Unterstützungsbedarf werden immer häufiger gestellt. Mit der Veröffentlichung des nunmehr finalisierten Expertenstandards zur Förderung der Mundgesundheit wird die Nachfrage nach zahnärztlicher Betreuung weiter zunehmen. Dieser Herausforderung möchte sich die Landeszahnärztekammer professionell und aktiv stellen. Die LZK hat seit 2007 zahnärztliche Senioren- und Behindertenbeauftragte in jedem Kreis in Baden-Württemberg bestellt, die für alle Fragen rund um die Mundgesundheit in der Pflege und bei Behinderung aktiv sind. Um deren Arbeit zu unterstützen, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung. Wir haben eine Abfrage in unserem Webauftritt zu Ihrem Engagement bei der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf vorbereitet, die wir bitten zu beantworten.

 


RECHT

Bundesarbeitsgericht: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Zahnarztpraxen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit der Begründung seines Beschlusses vom 13.09.2022 klargestellt, welche Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 für das Arbeitsrecht hat. Danach besteht in Betrieben und Unternehmen und damit auch in Zahnarztpraxen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, ein verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem sämtliche Arbeitszeiten der Mitarbeitenden erfasst werden. Eine elektronische Zeiterfassung kann, muss aber nicht die Lösung sein. Arbeitszeiten müssen überprüfbar sein, d.h. eine pauschale Arbeitszeiterfassung (bspw. 6.12.2022, 8 Stunden, 30 Minuten Pause) ist nicht ausreichend. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen und Überstünden müssen konkret erfasst werden. Wir empfehlen, sofern noch nicht vorhanden, ein geeignetes Zeiterfassungssystem in der Praxis zu implementieren und alle Mitarbeitenden in der Praxis zur Nutzung anzuweisen.

Erstellt von: Andrea Mader, 30.11.2022

Aktualisiert von: Andrea Mader, 15.12.2022