Ausgabe 13/ 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ab dem 16.03.2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Covid-Immunitätsnachweispflicht. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen (das sind explizit auch Zahnarztpraxen) tätig sind, müssen der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber bis zum 15.03.2022 einen COVID-19-Immunitätsnachweis vorlegen. Wenn zum Stichtag kein Immunitätsnachweis vorliegt, muss die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen und die personenbezogenen Daten der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters übermitteln.

Zur Übermittlung der personenbezogenen Daten stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine digitale Meldemöglichkeit bereit. Über das digitale Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Neben der digitalen Meldemöglichkeit können Sie auch die Meldung postalisch (Brief) oder elektronisch (E-Mail) vornehmen. Für die Übermittlung per Post bzw. E-Mail können Sie den auf der LZK-Webseite bereitgestellten Übermittlungsbogen an das Gesundheitsamt einsetzen. Bitte denken Sie an eine unverzügliche Meldung innerhalb von 14 Tagen (also bis spätestens Ende März 2022).

Für technische Fragen zur Bedienung des digitalen Meldeportals ist eine Hotline unter folgender Nummer geschaltet: 0800 7242025. Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag 8-19 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, den 19. März 2022, von 8-16 Uhr. Hier finden Sie außerdem eine Anleitung zur Benutzung des digitalen Meldeportals.

Eine Authentifizierung am digitalen Meldeportal ist mit dem ELSTER-Unternehmenskonto möglich. Allgemeine Informationen zur Authentifizierung mit dem ELSTER-Unternehmenskonto finden Sie unter dem Punkt „Authentifizierung via ELSTER-Unternehmenskonto“ auf der Informationsseite des Sozialministeriums zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Vorgehensweise, sofern Sie noch kein ELSTER-Unternehmenskonto registriert haben, finden Sie hier.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Teilnahme noch möglich: Online-Umfrage zu Qualitätszirkeln

Haben Sie schon an unserer Umfrage zu Qualitätszirkeln teilgenommen? Die Landeszahnärztekammer bittet alle Zahnärztinnen und Zahnärzte um Teilnahme an einer kurzen Online-Umfrage zum Thema Qualitätszirkel. Die Umfrage dient ausschließlich der kammerinternen Bestandsaufnahme. Alle Antworten sind anonym und werden vertraulich behandelt. Der Fragebogen kann in weniger als fünf Minuten beantwortet werden. Die Teilnahme ist noch bis zum 20. März 2022 möglich.

Hier geht es direkt zur Umfrage!

 

Ein Qualitätszirkel ist eine moderierte Arbeitsgruppe, in der Zahnärztinnen und Zahnärzte regelmäßig zusammenkommen. Der von einer Moderatorin oder einem Moderator geleitete Qualitätszirkel bietet einen Rahmen für fachlichen Austausch, Wissenstransfer und zum beruflichen Networking. Dabei suchen die Teilnehmenden im kollegialen Dialog nach optimalen Lösungen für eine bestmögliche Patientenversorgung. Durch die Mitwirkung in einem Qualitätszirkel können Fortbildungspunkte erworben werden.

Erstellt von: Andrea Mader, 04.03.2022

Aktualisiert von: Andrea Mader, 30.06.2022