Ausgabe 83/ 2020
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Röntgen: Verlängerung der Duldung von Fristversäumnissen
Mit Schreiben vom 13.11.2020 wurde die Landeszahnärztekammer durch das Umweltministerium über die Verlängerung der Duldung von Fristversäumnissen bei der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde bzw. von Kenntnissen im Strahlenschutz während der COVID-19-Pandemie informiert.
Mögliche Gründe für eine derzeitige Überschreitung der Aktualisierungsfrist:
- Kursabsage/Kursverlegung durch den Kursveranstalter
- Personelle Engpässe in der Praxis (Regelungen des Arbeitgebers)
- Quarantäneanordnung durch das zuständige Gesundheitsamt
In den genannten Fällen sind die entsprechenden Nachweise durch den Kursveranstalter, Arbeitgeber oder das Gesundheitsamt zu erbringen und aufzubewahren. Auf Verlangen ist der Nachweis der zuständigen Behörde vorzulegen.
Grundsätzlich ist der nächstmögliche Besuch eines Röntgenkurses unabdingbar. Kursangebote können derzeit sowohl in Form eines Präsenz- als auch eines Online-Kurses wahrgenommen werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass durch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) im Einzelfall bereits entschiedene Auflagen zur Fortführung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz hiervon unberührt bleiben und mit der LZK BW abzuklären sind. Eine pauschale Ausweitung der Aktualisierungsfrist ist gemäß Strahlenschutzverordnung nicht möglich.
Der nächstmalige Aktualisierungszeitpunkt errechnet sich wie folgt:
Gemessen an der ursprünglichen Aktualisierungsfrist ergibt sich der nächstmalige Aktualisierungszeitpunkt in 2025 bzw. 2026 (Beispiel: letzte Aktualisierung am 15.06.2015, Corona bedingte Aktualisierung am 31.12.2020, nächstmaliger Aktualisierungszeitpunkt bis spätestens zum 15.06.2025).
Über einen Widerruf der Sonderregelung werden Sie unsererseits informiert.
Versäumnisse der Aktualisierungsfrist vor oder nach der Corona-Pandemie müssen, unabhängig von der obigen Ausnahmeregelung im Einzelfall immer geprüft werden. Die Zuständigkeit zur Prüfung liegt bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Das entsprechende Formular zur Prüfung finden Sie auf der LZK-Webseite hier!
Erstellt von: Andrea Mader, 25.11.2020
Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022