Ausgabe 26/2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bescheid zu "Aufsichtsmaßnahmen nach Strahlenschutz-Gesetz"

In den letzten Wochen erreichte viele Praxen ein Bescheid des Regierungspräsidiums, in welchem für „Aufsichtsmaßnahmen nach Strahlenschutzgesetz“ eine Jahresgebühr von 200 Euro festgesetzt wird. Die Landeszahnärztekammer hat hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser erhobenen Gebühr große Bedenken. Diese wurden auch bereits an die zuständigen staatlichen Stellen adressiert, allerdings ohne Erfolg. Zu einer rechtsstaatlichen Überprüfung dieser Gebühr steht somit nur noch der Weg zu den Gerichten offen. Um unsere Mitglieder dabei zu unterstützen, hat die Landeszahnärztekammer eine Musterklageschrift entworfen um gegen den Bescheid vorzugehen. 

Bei dieser Klage ist Folgendes zu beachten:

  1. Der Bescheid ist von den Regierungspräsidien erlassen worden. Die zahnärztlichen Stellen der Bezirkszahnärztekammern haben damit nichts zu tun.
  2. Die Klageeinreichung ist an eine Monatsfrist gebunden. Ab Zugang des Bescheides, muss die Klage binnen einer Frist von 1 Monat beim zuständigen Verwaltungsgericht (ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid) unterschrieben eingereicht werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig.
  3. Bitte ergänzen Sie den Text der Musterklageschrift um die Adresse des jeweiligen Regierungspräsidiums von dem Sie den Bescheid erhalten haben und tragen Sie im Text auch das jeweilige Aktenzeichen ein. Vergessen Sie bitte nicht, sollten Sie die Klage ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes einreichen, diese zu unterzeichnen. Eine Grußformel ist bei Klageschriftsätzen unüblich.
  4. Die Einreichung der Klage entbindet nicht davon, zunächst die Gebühr zu bezahlen. Bei Erfolg der Klage wird diese jedoch zurückerstattet.
  5. Für die Klage wird vom Gericht zunächst eine Gebühr von 114 Euro erhoben. Auch diese wird bei Erfolg der Klage zurückerstattet.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend, wird aber angeraten.

Hier geht es zur Musterklageschrift.
 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

25 Jahre Engagement für berufliche Talente

Viele tausend engagierte Fachkräfte konnten sich nach ihrer Berufsausbildung mit Unterstützung der Bundesstipendien für berufliche Talente weiter qualifizieren und neue verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen. Dies war möglich durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Stipendiengeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der SBB und insbesondere den 270 in der Durchführung des Weiterbildungsstipendiums engagierten Kammern und Berufsbildungsstellen. Zu diesen engagierten Kammern gehört auch die LZK BW! Wir gratulieren zum 25. Geburtstag und verweisen auf die Geburtstagsfeier, die corona-bedingt mit einem Livestream aus Bonn gefeiert wird.

Durch die Veranstaltung führt die WDR-Moderatorin Marija Bakker. Im Programm sind Live-Musik, Reden von Professor Wolfgang Ewer, Präsident des SBB-Trägers Bundesverband Freier Berufe, und von BMBF-Staatssekretär Wolf-Dieter Lukas sowie eine Interviewrunde mit Ellen Grull von der IHK Neubrandenburg und Matthias Mölle von der HWK Hannover vorgesehen. In einem Impulsvortrag spricht der bekannte Psychologe Stephan Grünewald über „TÜV-Mentalität, Tüftlerseelen und die Bedingungen für Kreativität“. In einer Podiumsrunde erzählen Stipendiatinnen und Stipendiaten von ihrem Berufsweg und über ihre Pläne. Zwischendurch gibt es Videogrüße von Wegbegleitern, Stipendiaten und einen Clip des SBB-Teams.

Den Livestream SBB - 25 Jahre Engagement für berufliche Talente können Sie am Mittwoch, 23. Juni 2021, 11:00 – 13:30 Uhr auf YouTube verfolgen! HIer geht's zu YouTube!
 

Bewerbungsfrist 31. Oktober
Haben Sie Mitarbeiter, die die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten absolviert haben und die ihre Abschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen haben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben? Dann fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, sich für das Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Alle Voraussetzungen können Sie nochmals in Ruhe auf unser Webseite checken, dort finden Sie auch den Antrag. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober. Kerstin Frankenberger steht unter frankenberger@lzk-bw.de gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 10.06.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022