Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gehört zu einem breiten Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften, das an die Bundesregierung appelliert, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Eine Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal.
Nikotinbeutel dürfen in Deutschland derzeit aufgrund ihrer Einordnung als neuartige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot muss bestehen bleiben. Eine Aufhebung würde die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Vermarktungsmöglichkeiten dieser Nikotinprodukte erhöhen und damit den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern, insbesondere auch für Menschen, für die andere Tabak- und Nikotinprodukte bislang nicht attraktiv sind. Zugleich würde sie die Anstrengungen zur Prävention von Nikotinabhängigkeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erschweren.
Hier finden Sie den gemeinsamen Appell!
