Sep26 Kein Verkauf von Nikotinbeuteln in Deutschland

15. September 2026

Ein breites Bündnis appelliert an die Bundesregierung!

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gehört zu einem breiten Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften, das an die Bundesregierung appelliert, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Eine Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal.

Nikotinbeutel dürfen in Deutschland derzeit aufgrund ihrer Einordnung als neuartige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot muss bestehen bleiben. Eine Aufhebung würde die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Vermarktungsmöglichkeiten dieser Nikotinprodukte erhöhen und damit den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern, insbesondere auch für Menschen, für die andere  Tabak- und Nikotinprodukte bislang nicht attraktiv sind. Zugleich würde sie die Anstrengungen zur Prävention von Nikotinabhängigkeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erschweren.

Hier finden Sie den gemeinsamen Appell!

 


Bildquelle: Adobe Stock/ Andrey Popov, Natalia

Erstellt von: 21.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021