Die drohende Desinfektionsmittelkrise ist abgewendet: Am 24. Februar hat der zuständige Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) entschieden, dass Ethanol weiterhin zur Verwendung in Hand- und Allgemeindesinfektionsmitteln - etwa in Flächendesinfektionsmitteln - zugelassen werden kann.
Damit bleibt ein bewährter und unverzichtbarer Wirkstoff für den Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen und vielen weiteren Einsatzbereichen erhalten.
Dr. Torsten Tomppert, Präsident der LZK BW, begrüßt das Ergebnis als „Entscheidung der Vernunft und als ein deutliches Signal für den Infektionsschutz und die Sicherstellung des Personal- und Patientenschutzes.“
Ein breites Bündnis aus Heilberufskammern, Krankenhausgesellschaften, Fachgesellschaften, Krankenkassen und Industrie hat in vielen Gesprächen auf allen politischen Ebenen deutlich gemacht, den Personal- und Patientenschutz durch das neue Einstufungsverfahren des Wirkstoffs Ethanol in Biozidprodukten nicht zu gefährden und am Wirkspektrum von Ethanol beispielsweise in Desinfektionsmitteln festzuhalten.
Ein Sieg der Vernunft
26. Februar 2026
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Erstellt von: Tricept AG, 21.01.2020
Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021
