Im Zuge der EU-Quecksilber-Verordnung hat die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg für das Jahr 2021 eine Schwerpunktaktion zum Thema "Überprüfung von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen“ festgelegt.
Etwa 20 % der Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg werden von der schriftlichen Abfrage umfasst werden. Die ausgewählten Zahnarztpraxen werden direkt vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angeschrieben. Der Fragebogen erhebt verschiedene Daten wie z. B. Name des Abscheider-Herstellers, Abscheidewirkungsgrad, Datum der Anzeige, Intervall und Nachweis der Wartung, Nachweis der Amalgamentsorgung.
Alle Informationen sowie den Inhalt der Datenabfrage finden Sie hier.