Mehr Attraktivität, Flexibilität sowie eine Entlastung des Ehrenamtes in der beruflichen Bildung - das sind wichtige Ziele, die mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetz (BBiG) erreicht werden sollen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Auszubildenden.
Die wichtigsten Änderungen für die ausbildende Praxis hat die Landeszahnärztekammer in einem Informationsblatt zusammen gefasst.