Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die umfassende Digitalisierungsstrategie der Regierung für das Gesundheitswesen grundsätzlich unterstützt. „Es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu erschließen und sie für sichere Kommunikation und Abrechnung sowie für die Bewältigung von Bürokratie zu nutzen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
„Allerdings muss der Gesetzgeber zunächst dafür sorgen, dass die technischen Voraussetzungen für den sicheren Austausch von Informationen über die Telematikinfrastruktur flächendeckend gewährleistet sind. Übermittelte und gespeicherte sensible medizinische Daten müssen bestmöglich geschützt werden. Dabei eingesetzte technische Lösungen sollten zudem sämtlichen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht werden. Auch bedarf es gesetzlicher Grundlagen, die eine allein dem Patienten- und Gemeinwohl verpflichtende Nutzung der Daten vorschreiben und eine gewerbliche Nutzung ausschließen.“
Kritik übte die KZBV an der Regelung hinsichtlich einer IT-Sicherheitsrichtlinie, die ein Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorsieht. Dies sei unverhältnismäßig, da Zahnarztpraxen keine kritischen Infrastrukturen gemäß dem BSI-Gesetz und der BSI-Kritisverordnung darstellen. Auch die Rolle, die das DVG für Kostenträger vorsieht, stößt weiterhin auf Ablehnung der KZBV: Die unternehmerische Betätigung von Krankenkassen durch Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen wie Apps durchbreche die bestehende Trennung von Krankenkassen und Leistungserbringern und gefährde den Sicherstellungsauftrag der Vertragszahnärzteschaft. „Für die Sicherstellung der Versorgung sind wir zuständig und das seit Jahrzehnten sehr erfolgreich. Das muss so bleiben!“, sagte Eßer. Abgelehnt wurde auch die Möglichkeit des direkten Eingriffs in die Versorgung durch Kassen. Dies könne zur aktiven, renditeorientierten Patientensteuerung missbraucht werden.
Erhebliches Potential sieht die KZBV hingegen bei telemedizinischen Leistungen und digitalen Gesundheitsanwendungen, besonders in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Patientengruppen wie Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigung könnten von technischen Innovationen profitieren. Hinsichtlich der elektronischen Kommunikation zwischen Leistungserbringern muss aus Sicht der KZBV auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Vergütung für den Versand von Dokumenten und Daten vorgesehen werden, etwa bei Befunden, die mit sicheren und zertifizierten Verfahren übertragen werden. Straffe, teils sanktionsbewährten Umsetzungsfristen bei zahlreichen Teilprojekten des DVG lehnt die KZBV weiter ab. Für eine erfolgreiche Zielerreichung in der vertragszahnärztlichen Versorgung seien solche Regelungen kontraproduktiv und wirkten demotivierend.
Die vollständige Stellungnahme der KZBV zum Regierungsentwurf des DVG kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und Telematikinfrastruktur.
Quelle: Pressemitteilung der KZBV
16. Oktober 2019
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