Die Landeszahnärztekammer wurde über den Versand eines Schreibens der Firma Streit zur Anpassung der bestehenden Einzel-Dienstleistungsverträge mit den Zahnarztpraxen (bis zu 10 Vollzeit-Beschäftigte) in Baden-Württemberg informiert. Die Vertragsanpassung basiert unter anderem auf Grundlage einer Neuberechnung der Preise und deren Anpassung. Ein Preisvergleich zwischen dem bisherigen und dem neuen/angepassten Vertrag ist zu empfehlen! Jede vertraglich an die Firma Streit gebundene Zahnarztpraxis kann gegen die Vertragsanpassung bis zum 16.12.2019 in schriftlicher Form Widerspruch bei der Firma Streit einlegen. Falls die Zahnarztpraxis nicht widerspricht, gilt dies als erteilte Zustimmung zur Vertragsanpassung.
Die Landeszahnärztekammer bietet gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) die „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Praxen mit bis zu 50 Beschäftigten“ an.
Informationen über das BuS-Dienst „Kammermodell“ der LZK BW finden Sie hier.