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Mai20 § 6a Corona-VO aufgehoben

02. Mai 2020

Die standespolitische Arbeit der zahnärztlichen Körperschaften trägt Früchte

Die Landesregierung hat  den umstrittenen § 6a der Corona-Verordnung - drei Wochen nach dessen Inkrafttreten - zum 4. Mai 2020 aufgehoben.

"Wir waren seit Karfreitag im intensiven Austausch mit dem Sozialministerium. Wir konnten es im Zusammenspiel mit der Politik erreichen, dass die baden-württembergischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 4. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen in den Praxen ihre Patientinnen und Patienten behandeln können", bekräftigen LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier.


Bildquelle: Adobe Stock/ nadja1992, Anja, ONUR