
Ausgabe 07/2026
IZZ & LZK & KZV
Gesundheitspolitisches Podium der Zahnärzteschaft am 25. Februar: Jetzt auch zum Livestream anmelden!
Welche Erwartungen hat die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg an die Landespolitik und wie positionieren sich die Parteien zu zentralen gesundheitspolitischen Themen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Podiums zur Landtagswahl am 25. Februar in Stuttgart. Melden Sie sich schnell an – im Saal sind nur noch wenige Plätze frei. Für Interessierte gibt es jetzt auch die Möglichkeit, sich für die Diskussion im Livestream anzumelden. Bringen Sie Ihre Perspektive ein – vor Ort oder digital!
Im Vorfeld der Landtagswahl am 8. März 2026 laden IZZ, LZK BW und KZV BW zum gesundheitspolitischen Podium ein. Unter dem Motto „Sprechtag 4.0“ diskutiert die Zahnärzteschaft mit Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der Parteien über die Weichenstellungen der kommenden Jahre. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die den Praxisalltag unmittelbar betreffen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, der Politik auf den Zahn zu fühlen. Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und prüfen Sie die Positionen der Parteien auf ihre Umsetzbarkeit – sachlich, direkt und auf Augenhöhe.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 25. Februar, um 14 Uhr (Einlass ab 13 Uhr) im VV-Saal des Zahnärztehauses Stuttgart, Albstadtweg 9, statt. Die Anzahl der Plätze im Saal ist begrenzt. Alle, die live dabei sein wollen, sollten sich schnellstmöglich anmelden unter: presse@lzk-bw.de.
Für alle anderen wird die Diskussionsrunde live übertragen. Unter dem Link können Sie den Livestream verfolgen.
Auf dem Podium diskutieren:
- Petra Krebs MdL, Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege, Bündnis 90/Die Grünen
- Dr. Michael Preusch MdL, Sprecher für Gesundheitspolitik, CDU
- Florian Wahl MdL, Sprecher für Gesundheit und Pflege, SPD
- Jochen Haußmann MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher, FDP/DVP
- Bernhard Eisenhut MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD
- Nina Eisenmann, Landtagskandidatin Die LINKE
LZK
DVT im Fokus – Bedeutung des Dosisflächenprodukts
Bei digitalen Volumentomographien in der Zahnmedizin stellt das Dosisflächenprodukt (DFP) eine zentrale Kenngröße zur Beurteilung der Strahlenexposition dar. Es beschreibt nicht die Organ- oder effektive Dosis, erlaubt jedoch eine praxisnahe Abschätzung des dosimetrischen Aufwands einer Untersuchung und ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Aufnahmen oder Geräteeinstellungen.
Das DFP ergibt sich aus der Kombination der applizierten Strahlendosis und der Größe des bestrahlten Volumens (Einheit myGycm²). Große Aufnahmefelder (Field of View) sowie auch hohe Auflösungsstufen führen zu einem Anstieg des DFP. Bei den meisten Geräten wird der DFP-Wert nach der Einstellung der Parameter direkt auf dem Display angezeigt und zusätzlich im Hintergrund der DICOM-Datei im sogenannten Header gespeichert, so dass er später nachvollzogen und ausgewertet werden kann.
Einzelfallbezogene Bewertung
Die Auswahl von Aufnahmevolumen und Auflösung obliegt der/dem fachkundigen Zahnärztin/Zahnarzt. Ergänzend ist hervorzuheben, dass die rechtfertigende Indikation stets einzelfallbezogen zu stellen ist und die Untersuchungsparameter entsprechend individuell angepasst werden müssen; eine rein routinemäßige Anwendung identischer Einstellungen wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Ein unnötig großes Aufnahmevolumen erhöht im Übrigen nicht nur die Strahlenexposition, sondern macht auch die Befundung aufwendiger. Eine höhere Auflösung bedeutet zudem nicht zwangsläufig eine bessere Bildqualität, sondern kann im ungünstigen Fall sogar das Gegenteil bewirken, da sie häufig mit längeren Umlaufzeiten einhergeht und dadurch das Risiko von Bewegungsartefakten erhöht.
Diagnostische Referenzwerte
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Jahr 2022 erstmals Diagnostische Referenzwerte für dentale DVT-Untersuchungen veröffentlicht. Diese stellen keine Grenzwerte für das Dosisflächenprodukt dar, sondern dienen als Orientierungshilfe und sind ein Instrument der Qualitätssicherung.
Die zuständigen Stellen prüfen im Rahmen der Überwachung die in den Zahnarztpraxen dokumentierten DFP-Werte. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, dass die Auswahl des Aufnahmevolumens und der Auflösung aus der rechtfertigenden Indikation abgeleitet und nachvollziehbar dokumentiert ist. Bei relevanten Abweichungen kann es erforderlich sein, Standardprotokolle zu überprüfen, Geräteeinstellungen anzupassen oder das eigene Untersuchungsverhalten kritisch zu reflektieren.
Durch eine bewusste, indikationsbezogene Wahl von Volumen und Auflösung lässt sich die diagnostische Qualität sichern und zugleich eine patientenschonende Anwendung der DVT im Praxisalltag fördern.
BZÄK
Ethanol als Desinfektionsmittel darf nicht verboten werden
Die orale Aufnahme von Alkohol als z.B. Kölsch ist gerade an Karneval sehr beliebt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte und andere medizinische Berufe ist Alkohol bzw. Ethanol als Desinfektionsmittel aber das ganze Jahr über wichtig. Ein in die entscheidende Phase getretenes Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol könnte dieses am Ende als „reproduktionstoxisch“ einstufen, was einem praktischen Verbot von Ethanol zur Desinfektion von Händen und Oberflächen gleichkäme. Ein solches Verbot hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime.
Am 23. Februar steht im zuständigen Biocidal Products Committee der ECHA nun eine richtungsweisende Vorentscheidung an – mit potenziell gravierenden Konsequenzen für die Zukunft von Ethanol.
„Dass der übermäßige Konsum von Alkohol schädlich ist, wissen wir alle. Das hat aber nichts mit der Verwendung von Ethanol als Desinfektionsmittel bzw. Medizinprodukt zu tun – eine medizinische Ethanol-Verwendung ist wirksam, sicher und unverzichtbar“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Mit einem Verbot wäre der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus bzw. im ambulanten Sektor, nicht mehr gegeben. Mögliche Ausnahmeregelungen würden nur weiteren bürokratischen Aufwand bedeuten für Zahnarztpraxen, die sowieso schon unter der Bürokratielast ächzen. Alternativen zu Ethanol wiederum sind teuer und würden die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigern. Wir appellieren deshalb an die deutsche und europäische Politik: Ethanol als Desinfektionsmittel darf nicht verboten werden!“
Erstellt von: Andrea Mader, 10.02.2026
Aktualisiert von: Andrea Mader, 18.02.2026
