
Ausgabe 05/2026
LZK & KZV
Landeskongress Gesundheit 2026: Versorgung im Grenzbereich
Die inzwischen 11. Auflage des Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg Ende Januar ist ein Pflichttermin im Kalender der baden-württembergischen Gesundheitspolitik, an dem sich Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft zu aktuellen Themen austauschen können. Schirmherr der Veranstaltung ist Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt standen die Vorträge hochkarätiger Referentinnen und Referenten, die spannende Einblicke in ihre Vorstellungen von einer modernen, zukunftsorientierten und resilienten Gesundheitspolitik gaben. Lesen Sie mehr zur Veranstaltung in der Aprilausgabe des ZBW.
BZÄK
Neujahrsempfang 2026 der Bundeszahnärztekammer
Die Mammutaufgabe etlicher Reformen und den Reformeifer der Bundesregierung begrüße die BZÄK, insbesondere den angekündigten Bürokratieabbau, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler auf dem Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 27. Januar im Tipi in Berlin. Mit Blick auf die finanzielle Schieflage der sozialen Sicherungssysteme sei der Zahnmedizin klar, wo der Fokus der Gesundheitsausgaben künftig liegen müsse: auf Prävention, so Ermler. Denn Geld würde am besten gespart, wenn der Grund für die Ausgabe wegfalle. Kurz gesagt: wenn Menschen gesunde Zähne haben, entfallen Füllungen und Kronen, was Geld spare – und bei den Patientinnen und Patienten auch zu mehr Lebensqualität führe.
Daher lautete ihr Appell an die Politik: „Nehmen und nennen Sie die Zahnmedizin gerne weiterhin als Vorbild, übernehmen und adaptieren Sie unsere nachweislich erfolgreichen Konzepte, aber spenden Sie uns nicht nur Applaus! Wir brauchen endlich greifbare Entlastungen in unseren Praxen.“ Ermler thematisierte zudem die Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die keinesfalls eine Blaupause der GÖA werden dürfe, den Schutz der Gesundheitsberufe vor Gewalt sowie Fragen zum Berufszugang für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten.
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Tanja Machalet, MdB, betonte, dass die Mundgesundheit mit Allgemeingesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe zusammenhänge. Man solle sich ein Beispiel an der Zahnmedizin und ihrer Präventionsleistung nehmen, sie sei ein Role Model. Gesundheitspolitik sei immer auch Sozialpolitik. Zahnlücken sollten keine Sichtbarkeit eines lückenhaften Sozialsystems sein. Sie referenzierte zudem auf den erfolgreich gesenkten Zuckerkonsum in Großbritannien nach deren Zuckerabgabe-Einführung. Das würde auch für Deutschland Sinn machen. Geld daraus sollte dann in die Prävention gesteckt werden, so Machalet.
Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, betonte, dass die Zahnmedizin nicht der Kostentreiber in der GKV sei, im Gegenteil.
BZÄK
Berufsanerkennung erleichtern, ohne auf Patientenschutz zu verzichten
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren in den Heilberufen schneller und effizienter zu gestalten. Entsprechend hat sie sich in der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen geäußert – Reformvorhaben dürfen aber nicht auf Kosten der Patientensicherheit oder der Qualität der zahnärztlichen Versorgung gehen.
„Für eine Beschleunigung der Verfahren ist es sachgerecht, die Verfahren in den einzelnen Heilberufen differenziert zu gestalten. Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, nicht nur als Regelfall. Ein Herabsenken der Prüfqualität ist dann nicht zu erwarten, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass auch zukünftig für das Verfahren erforderliche Unterlagen auf Echtheit, Plausibilität und Referenz überprüft werden, bevor eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Leider schweigt der Entwurf zu dieser zentralen Frage und verweist auf noch kommende Rechtsverordnungen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK.
Die von der Regierung geplante Alternative der Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage hat sich in der Praxis für die Zahnmedizin als untauglich erwiesen. Bereits der Bundesrat hat insoweit richtig festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand dabei in der Zahnmedizin zu hoch ist, zu lange dauert und nahezu ausschließlich zu negativen Ergebnissen für die Antragstellenden führt.
Die BZÄK verwies in der Anhörung in diesem Zusammenhang auch darauf, dass eine Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vor einer Kenntnisprüfung erfolgen muss. Diese sind nicht nur Voraussetzung für die Kenntnisprüfung selbst, sondern elementarer Bestandteil der zahnärztlichen Berufsausübung. Äußerst kritisch sieht die Bundeszahnärztekammer auch das Vorhaben der Regierung, einen partiellen Berufszugang zur Zahnheilkunde einzuführen. Dafür besteht kein praktischer Bedarf. Gleiches gilt für beabsichtigte Härtefallregelungen für den Berufszugang.
Zur Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum Referentenentwurf des Gesetzes.
Erstellt von: Andrea Mader, 29.01.2026
Aktualisiert von: Andrea Mader, 02.02.2026
